Sie fragen sich, ob Sie mit zwei Heilpraktikerversicherungen mehr Kosten erstattet bekommen. Die kurze Antwort: Nein. Das deutsche Versicherungsrecht schließt das aus – und eine Doppelversicherung kann im Leistungsfall sogar Probleme verursachen.
Das Bereicherungsverbot: Warum zwei Versicherungen nicht doppelt zahlen
Grundlage ist § 200 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Die Gesamterstattung aus allen Versicherungen darf die tatsächlich entstandenen Behandlungskosten nicht übersteigen. Das gilt auch dann, wenn Sie mehrere Verträge abgeschlossen haben.
- Dieselbe Rechnung kann nur einmal eingereicht werden – bei einem Versicherer Ihrer Wahl
- Die Erstattung aller beteiligten Versicherer zusammen ist auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag begrenzt
- Die doppelte Einreichung derselben Rechnung bei zwei Versicherern ist unzulässig und kann versicherungsrechtliche Konsequenzen haben – bis hin zu fristloser Kündigung und Rückforderung bereits gezahlter Leistungen
Beispiel: Sie zahlen 150 Euro beim Heilpraktiker. Sie erhalten maximal 150 Euro zurück – egal ob Sie einen oder zwei Verträge haben.
Zwei Versicherungen nacheinander nutzen: Ist das erlaubt?
Ja. Niemand ist verpflichtet, sich auf eine Heilpraktikerversicherung zu beschränken, und die Nutzung nacheinander ist zulässig: Ist der Leistungsrahmen der ersten Versicherung ausgeschöpft, dürfen neue Rechnungen bei der zweiten Versicherung eingereicht werden. So erhöht sich der nutzbare Gesamtrahmen zum Beispiel von 1.000 auf 2.000 Euro. Auch eine einzelne Rechnung darf aufgeteilt werden, solange beide Erstattungen zusammen den Rechnungsbetrag nicht übersteigen. In der Praxis verlangt die zweite Versicherung dafür den Erstattungsbescheid der ersten.
Die Grenze bleibt das oben beschriebene Bereicherungsverbot: Dieselbe Rechnung darf in Summe nie mehr als einmal erstattet werden. Da Versicherer zur Betrugsprävention auf effektive Prüfmechanismen zurückgreifen und im Regelfall Originalbelege oder digitale Verifizierungen fordern, fällt eine Doppelabrechnung schnell auf. Die doppelte Einreichung ist und bleibt ein strafbarer Versicherungsbetrug. Wichtig außerdem: Fragt ein Versicherer im Antrag oder im Leistungsfall nach weiteren bestehenden Versicherungen, muss wahrheitsgemäß geantwortet werden.
Ob sich zwei Verträge lohnen, ist die eigentliche Frage. Es fallen doppelte Beiträge an, der zweite Vertrag hat eigene Wartezeiten und eine eigene Gesundheitsprüfung, und bereits laufende oder angeratene Behandlungen sind nicht versichert. Für die meisten Patienten ist ein einzelner leistungsstarker Tarif die bessere und günstigere Lösung. Zwei Verträge rechnen sich nur bei dauerhaft hohen Heilpraktikerkosten, und das sollte vorher ehrlich durchgerechnet werden.
Die bessere Alternative: Ein Vertrag mit mehreren Bausteinen
Statt zwei separater Verträge bieten viele Krankenversicherer ambulante Zusatzversicherungen mit kombinierbaren Bausteinen an. So lässt sich der Schutz gezielt erweitern, ohne doppelt zu zahlen:
- Heilpraktiker-Leistungen
- Naturheilverfahren
- Psychotherapie
- Weitere komplementärmedizinische Behandlungen
So zahlen Sie einen Beitrag – und sind für mehrere Bereiche abgesichert.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Bei Zusatzversicherungen gilt meist eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Anbieters, da Wartezeiten je nach Tarif variieren können.
Welche Gesundheitsfragen muss ich beim Abschluss beantworten?
Beim Abschluss einer Zusatzversicherung sind Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktritt oder kündigt – und bereits gezahlte Leistungen zurückfordert.
Welche Behandlungen werden erstattet?
In der Regel werden Behandlungen durch Heilpraktiker mit vollumfänglicher Erlaubnis sowie durch Ärzte für Naturheilverfahren erstattet. Die Abrechnung erfolgt bis zu den Höchstsätzen des GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Jährliche Obergrenzen und Erstattungsprozentsätze sind je nach Tarif unterschiedlich – lesen Sie die Versicherungsbedingungen sorgfältig.
Lohnt sich eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung überhaupt?
Das hängt davon ab, wie regelmäßig Sie Heilpraktiker-Leistungen in Anspruch nehmen. Wer gelegentlich zur Behandlung geht, sollte Beitrag und mögliche Erstattung realistisch gegenüberstellen. Ein Vergleich mehrerer Anbieter ist empfehlenswert.
Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung sowie keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag wenden Sie sich an einen zugelassenen Versicherungsberater oder direkt an Ihren Versicherer. Bei akuten oder ernsthaften gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich immer zuerst an einen Arzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117).