Sie suchen psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Unter­stüt­zung, doch die War­te­zei­ten auf einen kas­sen­ärzt­li­chen Behand­lungs­platz sind lang? Ein Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie kann hier eine wert­volle Option zur zeit­na­hen Über­brü­ckung oder Beglei­tung sein. Erfah­ren Sie in die­sem Über­blick genau, wie diese sek­to­rale Erlaub­nis gesetz­lich gere­gelt ist, wel­che Ansätze ange­wen­det wer­den und wor­auf Sie bei der Aus­wahl ach­ten soll­ten.

Was ist ein Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie?

Der Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie (kurz: HP Psych) besitzt eine soge­nannte sek­to­rale Heil­prak­ti­ker­er­laub­nis. Diese ist gesetz­lich strikt auf das Gebiet der Psy­cho­the­ra­pie beschränkt. Häu­fig wird er umgangs­sprach­lich auch als „klei­ner Heil­prak­ti­ker” bezeich­net – dies dient der Abgren­zung zum Heil­prak­ti­ker mit Voll­zu­las­sung, des­sen Arbeits­feld auch soma­ti­sche (kör­per­li­che) Behand­lun­gen umfasst.

Die recht­li­che Basis bil­det das Heil­prak­ti­ker­ge­setz (Heil­prG). Die behörd­li­che Erlaub­nis zur Aus­übung der Heil­kunde auf die­sem Gebiet wird nach einer bestan­de­nen, umfas­sen­den Über­prü­fung durch das zustän­dige Gesund­heits­amt erteilt. Der wesent­li­che Unter­schied zur Voll­zu­las­sung besteht darin, dass der HP Psych weder kör­per­li­che Erkran­kun­gen dia­gnos­ti­zie­ren noch soma­ti­sche The­ra­pien durch­füh­ren darf.

Wich­tig für Ver­brau­cher: Ein Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie darf die Berufs­be­zeich­nung „Psy­cho­the­ra­peut” nicht füh­ren. Die­ser Begriff ist nach dem Psy­cho­the­ra­peu­ten­ge­setz (PsychThG) gesetz­lich geschützt und bleibt aus­schließ­lich appro­bier­ten Psy­cho­lo­gi­schen Psy­cho­the­ra­peu­ten, Kin­der- und Jugend­li­chen­psy­cho­the­ra­peu­ten sowie ent­spre­chen­den ärzt­li­chen Fach­grup­pen vor­be­hal­ten.

Was darf er – und was nicht?

Erlaubt Nicht erlaubt
The­ra­peu­ti­sche Gesprä­che und Beglei­tung füh­ren Kör­per­li­che Erkran­kun­gen dia­gnos­ti­zie­ren oder behan­deln
Psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Befund­er­he­bung nach ICD vor­neh­men Ver­schrei­bungs­pflich­tige Medi­ka­mente (z. B. Anti­de­pres­siva) ver­ord­nen
Kom­ple­men­täre psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Ver­fah­ren anbie­ten Sich als „Psy­cho­the­ra­peut“ oder „Psy­cho­loge“ bezeich­nen
Unter­stüt­zende Ver­fah­ren (z. B. Ent­span­nung, hyp­no­ti­sche Ansätze) nut­zen Kran­ken­haus­ein­wei­sun­gen oder ärzt­li­che AU-Beschei­ni­gun­gen aus­stel­len
Eine eigene frei­be­ruf­li­che Pra­xis füh­ren Direkt mit den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen (GKV) abrech­nen
Abrech­nung über PKV oder Bei­hilfe (je nach indi­vi­du­el­lem Tarif) anstre­ben Die psych­ia­tri­sche oder medi­zi­ni­sche Not­fall­ver­sor­gung über­neh­men

Wich­ti­ger Hin­weis bei aku­ten psy­chi­schen Kri­sen: Bei schwe­ren Sym­pto­men, aku­ten Psy­cho­sen oder aku­ter Selbst­ge­fähr­dung ist die Pra­xis eines Heil­prak­ti­kers nicht die rich­tige Anlauf­stelle. Wen­den Sie sich in drin­gen­den Not­fäl­len bitte sofort an die psych­ia­tri­schen Aku­t­am­bu­lan­zen der Kli­ni­ken, den Ret­tungs­dienst (112) oder rund um die Uhr an die Tele­fon­seel­sorge: 0800 111 0 111 (kos­ten­los und anonym).

Wel­che Metho­den wer­den ein­ge­setzt?

Das metho­di­sche Ange­bot in der Pra­xis rich­tet sich nach den indi­vi­du­el­len Fach­fort­bil­dun­gen und Qua­li­fi­ka­tio­nen des jewei­li­gen Heil­prak­ti­kers für Psy­cho­the­ra­pie. Da das Heil­prak­ti­ker­ge­setz keine bestimmte The­ra­pie­me­thode vor­schreibt, ist das Spek­trum breit gefä­chert. Häu­fig genutzte Ansätze sind unter ande­rem:

  • Gesprächs­the­ra­peu­ti­sche Ansätze: Ori­en­tiert an kli­en­ten­zen­trier­ten oder huma­nis­ti­schen Kon­zep­ten zur Unter­stüt­zung der Selbst­re­fle­xion.
  • Ver­hal­tens­the­ra­peu­tisch ori­en­tierte Ver­fah­ren: Beglei­tung beim Erken­nen blo­ckie­ren­der Gedan­ken­mus­ter und Unter­stüt­zung bei der Erar­bei­tung neuer Ver­hal­tens­stra­te­gien.
  • EMDR (Eye Move­ment Desen­si­tiza­tion and Repro­ces­sing): Ein struk­tu­rier­tes Ver­fah­ren, das als kom­ple­men­täre Methode zur Beglei­tung bei der Ver­ar­bei­tung belas­ten­der Erleb­nisse her­an­ge­zo­gen wer­den kann.
  • Hyp­no­the­ra­peu­ti­sche Ele­mente: Nut­zung von Trance- und Ent­span­nungs­zu­stän­den (z. B. in Anleh­nung an Kon­zepte nach Mil­ton Erick­son).
  • Sys­te­mi­sche Ansätze: Blick auf Bezie­hungs­kon­stel­la­tio­nen, fami­liäre Struk­tu­ren und soziale Inter­ak­tio­nen.
  • Ent­span­nungs­ver­fah­ren: Anlei­tung zu Auto­ge­nem Trai­ning, Pro­gres­si­ver Mus­kel­re­la­xa­tion (PMR) oder acht­sam­keits­ba­sier­ten Metho­den (MBSR).

Bitte beach­ten Sie, dass einige der in Heil­prak­ti­ker­pra­xen ange­bo­te­nen Metho­den der Kom­ple­men­tär­me­di­zin oder der alter­na­ti­ven Psy­cho­the­ra­pie ange­hö­ren. Sie sind wis­sen­schaft­lich oft nicht im glei­chen Maße aner­kannt oder durch Stu­dien abge­si­chert wie die Richt­li­ni­en­ver­fah­ren der kas­sen­ärzt­li­chen Ver­sor­gung. Ein seriö­ser Behand­ler wird Sie im Erst­ge­spräch trans­pa­rent über seine genaue Arbeits­weise auf­klä­ren.

Für wen ist er eine Option?

Die Inan­spruch­nahme eines Heil­prak­ti­kers für Psy­cho­the­ra­pie kann eine sinn­volle Option sein für Men­schen, die:

  • akute psy­cho­so­ziale Belas­tungs­si­tua­tio­nen oder leichte bis mit­tel­schwere Lei­dens­zu­stände über­brü­cken oder beglei­ten las­sen möch­ten, ohne mona­te­lang auf einen freien The­ra­pie­platz zu war­ten.
  • eine ganz­heit­lich oder kom­ple­men­tär­me­di­zi­nisch ori­en­tierte the­ra­peu­ti­sche Beglei­tung wün­schen.
  • als Pri­vat­ver­si­cherte oder Bei­hil­fe­be­rech­tigte über Tarife ver­fü­gen, die diese Leis­tun­gen expli­zit abde­cken.
  • bewusst den Sta­tus als Selbst­zah­ler wäh­len, um bei­spiels­weise for­male Ein­träge in den Akten der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen zu ver­mei­den.

Bei schwe­ren, chro­ni­schen oder behand­lungs­be­dürf­ti­gen psych­ia­tri­schen Erkran­kun­gen (wie z. B. schwe­ren kli­ni­schen Depres­sio­nen, Schi­zo­phre­nie oder aus­ge­präg­ten Sucht­er­kran­kun­gen) ist die vor­ran­gige Behand­lung durch Fach­ärzte für Psych­ia­trie oder appro­bierte Psy­cho­the­ra­peu­ten zwin­gend erfor­der­lich. Ein ver­ant­wor­tungs­vol­ler Heil­prak­ti­ker wird in sol­chen Fäl­len eine Wei­ter­ver­wei­sung ver­an­las­sen.

HP Psych, Psy­cho­the­ra­peut und Psych­ia­ter: Der Unter­schied

Merk­mal Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie Psy­cho­lo­gi­scher Psy­cho­the­ra­peut Fach­arzt für Psych­ia­trie
Aus­bil­dung / Zugang Amts­ärzt­li­che Über­prü­fung (Gesund­heits­amt); Fach­qua­li­fi­ka­tio­nen durch pri­vate Insti­tute. Uni­ver­si­täts­stu­dium (Psy­cho­lo­gie) + mehr­jäh­rige staat­li­che Fach­kun­de­aus­bil­dung + Appro­ba­tion. Uni­ver­si­täts­stu­dium (Medi­zin) + mehr­jäh­rige kli­ni­sche Fach­arzt­aus­bil­dung.
Kas­sen­zu­las­sung (GKV) Nein (Abrech­nung erfolgt im Regel­fall pri­vat). Ja, sofern ein ent­spre­chen­der Kas­sen­sitz vor­liegt. Ja, im Rah­men der kas­sen­ärzt­li­chen Ver­sor­gung.
Medi­ka­mente (Rezept) Nein (abso­lut unzu­läs­sig). Nein. Ja, als Medi­zi­ner zur medi­ka­men­tö­sen The­ra­pie berech­tigt.
War­te­zei­ten Erfah­rungs­ge­mäß sehr kurz­fris­tig (oft inner­halb weni­ger Tage oder Wochen). Häu­fig meh­rere Monate War­te­zeit auf einen regu­lä­ren The­ra­pie­platz. Je nach Region und Dring­lich­keit oft mit War­te­zei­ten ver­bun­den.
Kos­ten­re­ge­lung Selbst­zah­lung, pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung oder Zusatz­ver­si­che­rung (tarif­ab­hän­gig). Über­nahme durch die gesetz­li­che Kran­ken­kasse (bei Kas­sen­zu­las­sung). Über­nahme durch die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung.

Was kos­tet eine Behand­lung?

Die Hono­rar­ge­stal­tung in der freien Pra­xis ist grund­sätz­lich pri­vat­recht­lich gere­gelt. Als unver­bind­li­cher Ori­en­tie­rungs­rah­men für die Rech­nungs­stel­lung dient das Gebüh­ren­ver­zeich­nis für Heil­prak­ti­ker (GebüH), ins­be­son­dere die Zif­fern 19.1 bis 19.8 (psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Leis­tun­gen).

Da die Sätze des GebüH seit vie­len Jah­ren nicht flä­chen­de­ckend ange­passt wur­den, ver­ein­ba­ren die meis­ten Pra­xen markt­üb­li­che Stun­den­sätze, die in der Regel zwi­schen 80 und 150 Euro pro The­ra­pie­sit­zung lie­gen. Infor­mie­ren Sie sich vor dem ers­ten Ter­min trans­pa­rent über das anfal­lende Hono­rar und die Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten.

Wer über­nimmt die Kos­ten?

Gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV)

Die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen über­neh­men die Kos­ten für Leis­tun­gen eines Heil­prak­ti­kers für Psy­cho­the­ra­pie regu­lär nicht, da diese nicht zum gesetz­li­chen Leis­tungs­ka­ta­log gehö­ren. Das soge­nannte Kos­ten­er­stat­tungs­ver­fah­ren (§ 13 Abs. 3 SGB V) wird von den Kas­sen heute fast aus­schließ­lich für appro­bierte The­ra­peu­ten in Pri­vat­pra­xen ange­wen­det, kaum noch für sek­to­rale Heil­prak­ti­ker. Eine kurze Nach­frage bei Ihrer Kasse schafft ver­läss­li­che Klar­heit.

Pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV)

Zahl­rei­che pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rungs­ta­rife erstat­ten psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Leis­tun­gen durch Heil­prak­ti­ker antei­lig oder voll­um­fäng­lich, sofern das GebüH im Ver­trag ein­ge­schlos­sen ist. Da man­che Tarife die sek­to­rale Erlaub­nis expli­zit aus­schlie­ßen, emp­fiehlt es sich, vor Behand­lungs­be­ginn eine schrift­li­che Zusage des Ver­si­che­rers ein­zu­ho­len.

Heil­prak­ti­ker-Zusatz­ver­si­che­rung

Frei­wil­lige Zusatz­ver­si­che­run­gen für gesetz­lich Ver­si­cherte kön­nen die Kos­ten je nach Tarif­be­din­gun­gen abde­cken. Wich­tig ist hier­bei, dass der Ver­trag bereits *vor* dem erst­ma­li­gen Auf­tre­ten der Beschwer­den oder der the­ra­peu­ti­schen Befund­er­he­bung wirk­sam abge­schlos­sen wurde, da lau­fende Behand­lun­gen oder bekannte Vor­er­kran­kun­gen in der Regel vom Schutz aus­ge­schlos­sen sind.

Bei­hilfe

Für Bei­hil­fe­be­rech­tigte im öffent­li­chen Dienst ist eine antei­lige Erstat­tung von Auf­wen­dun­gen nach den Zif­fern des GebüH unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen mög­lich, sofern die medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit begrün­det ist. Die genauen Bestim­mun­gen vari­ie­ren je nach Bun­des- oder Lan­des­bei­hil­fe­ver­ord­nung.

Wor­auf Sie bei der Wahl ach­ten soll­ten

Da der Gesetz­ge­ber für die Über­prü­fung durch das Gesund­heits­amt kein star­res Aus­bil­dungs­cur­ri­cu­lum vor­schreibt, ist die eigen­ver­ant­wort­li­che Prü­fung der Qua­li­fi­ka­tio­nen für Pati­en­ten ein wich­ti­ger Ori­en­tie­rungs­punkt:

  • Fun­dierte Fach­aus­bil­dun­gen: Ach­ten Sie auf trans­pa­rente Nach­weise über abge­schlos­sene, fun­dierte Fach­fort­bil­dun­gen in the­ra­peu­ti­schen Ver­fah­ren (z. B. durch Zer­ti­fi­kate von Fach­ge­sell­schaf­ten).
  • Ver­bands­mit­glied­schaf­ten: Die Mit­glied­schaft in Berufs­ver­bän­den (wie z. B. dem VFP) setzt die Ein­hal­tung einer pro­fes­sio­nel­len Berufs­ord­nung vor­aus.
  • Trans­pa­rente Auf­klä­rung: Ein seriö­ser Behand­ler erläu­tert Ihnen im Erst­ge­spräch ver­ständ­lich die vor­ge­schla­gene Arbeits­weise und den vor­aus­sicht­li­chen zeit­li­chen Rah­men, ohne Hei­lungs­ver­spre­chen oder feste Erfolgs­ga­ran­tien abzu­ge­ben.
  • Beruf­li­che Abgren­zung: Ach­ten Sie dar­auf, ob der Behand­ler seine eige­nen the­ra­peu­ti­schen Gren­zen kennt und bei Bedarf die Not­wen­dig­keit einer fach­ärzt­li­chen Abklä­rung aktiv anspricht.

Häu­fige Fra­gen (FAQ)

Ist ein Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie genauso qua­li­fi­ziert wie ein Psy­cho­the­ra­peut?

Hier­bei han­delt es sich um zwei grund­le­gend unter­schied­li­che Qua­li­fi­ka­ti­ons­wege. Ein appro­bier­ter Psy­cho­lo­gi­scher Psy­cho­the­ra­peut hat ein uni­ver­si­tä­res Haupt­stu­dium sowie eine mehr­jäh­rige, staat­lich streng regle­men­tierte kli­ni­sche Fach­kun­de­aus­bil­dung absol­viert. Ein Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie weist seine Eig­nung in einer behörd­li­chen Unbe­denk­lich­keits­über­prü­fung nach und qua­li­fi­ziert sich meist über pri­vate Insti­tute. Für Suchende ist es daher rat­sam, neben den for­ma­len Titeln beson­ders auf die kon­kre­ten the­ra­peu­ti­schen Schwer­punkte, die Tiefe der Fach­fort­bil­dun­gen und die Pra­xis­er­fah­rung des jewei­li­gen Behand­lers zu ach­ten.

Wie lange sind die War­te­zei­ten in einer HP-Psych-Pra­xis?

Da diese Pra­xen außer­halb des kas­sen­ärzt­li­chen Sys­tems arbei­ten und nicht an Kon­tin­gente gebun­den sind, sind Ter­mine für ein Erst­ge­spräch erfah­rungs­ge­mäß sehr zeit­nah – oft inner­halb weni­ger Tage oder Wochen – ver­füg­bar. Dies stellt einen wesent­li­chen prak­ti­schen Vor­teil bei aku­tem Unter­stüt­zungs­be­darf dar.

Kann ich par­al­lel einen Heil­prak­ti­ker und einen kas­sen­zu­ge­las­se­nen The­ra­peu­ten auf­su­chen?

Rein recht­lich ist dies mög­lich. Aus the­ra­peu­ti­scher Sicht soll­ten jedoch beide Behand­ler unbe­dingt dar­über infor­miert wer­den. Häu­fig wird die Inan­spruch­nahme einer Pri­vat­pra­xis als zeit­lich begrenzte Über­brü­ckung genutzt, bis ein kas­sen­ärzt­lich finan­zier­ter The­ra­pie­platz zur Ver­fü­gung steht.

Darf ein Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie eine Dia­gnose stel­len?

Ja, im Rah­men der Erlaub­nis zur Aus­übung der Heil­kunde nach dem Heil­prak­ti­ker­ge­setz ist er berech­tigt, eine psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Befund­er­he­bung bzw. Fest­stel­lung nach dem ICD-Schlüs­sel vor­zu­neh­men. Diese Ein­stu­fung dient pri­mär der inter­nen The­ra­pie­pla­nung und der Abrech­nung mit pri­va­ten Ver­si­che­rern. Zu beach­ten ist jedoch, dass diese Fest­stel­lun­gen für rein behörd­li­che Zwe­cke, gericht­li­che Gut­ach­ten oder Ren­ten­ver­fah­ren von den ent­spre­chen­den staat­li­chen Stel­len meist nicht her­an­ge­zo­gen wer­den und eine ärzt­lich-psych­ia­tri­sche Abklä­rung nicht erset­zen.

Was kos­tet eine the­ra­peu­ti­sche Sit­zung beim HP Psych?

Die Kos­ten sind nicht gesetz­lich fixiert und vari­ie­ren je nach Region, Spe­zia­li­sie­rung und Zeit­auf­wand. Üblich sind Hono­rar­sätze zwi­schen 80 und 150 Euro pro Sit­zung. Seriöse Pra­xen infor­mie­ren Sie bereits vor dem ers­ten Ter­min oder auf ihrer Web­site trans­pa­rent über die genauen Kos­ten­struk­tu­ren.


Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis (Dis­clai­mer):

Die in die­sem Arti­kel beschrie­be­nen kom­ple­men­tär-psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Ver­fah­ren und Metho­den (wie z.B. huma­nis­ti­sche Ansätze, sys­te­mi­sche Ele­mente oder alter­na­tive Ent­span­nungs­ver­fah­ren) stam­men aus der Erfah­rungs­heil­kunde. Sie sind von der domi­nie­ren­den Schul­me­di­zin und Wis­sen­schaft teil­weise nicht offi­zi­ell aner­kannt, da valide wis­sen­schaft­li­che Evi­denz­stu­dien nach schul­me­di­zi­ni­schem Stan­dard nicht in aus­rei­chen­dem Maße vor­lie­gen. Alle Inhalte die­nen aus­schließ­lich der neu­tra­len Infor­ma­tion und all­ge­mei­nen Auf­klä­rung über das Berufs­bild in Deutsch­land. Sie stel­len keine medi­zi­ni­sche, psych­ia­tri­sche oder the­ra­peu­ti­sche Bera­tung dar, gene­rie­ren kein Heil- oder Erfolgs­ver­spre­chen und kön­nen eine not­wen­dige Behand­lung durch einen appro­bier­ten Fach­arzt oder Psy­cho­the­ra­peu­ten im Kri­sen­fall nicht erset­zen.

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