Ästhetische Medizin umfasst verschiedene Verfahren zur Veränderung oder Pflege des äußeren Erscheinungsbilds, etwa Unterspritzungen, Faltenbehandlungen oder Hautverjüngungsverfahren. Solche Behandlungen sind teilweise invasive Eingriffe und erfordern je nach Verfahren eine spezielle Zusatzqualifikation, die nicht automatisch Teil der Heilpraktikererlaubnis ist. Ein Eintrag in diesem Verzeichnis ist keine Bestätigung, dass die jeweilige Praxis bestimmte Verfahren anbietet oder über die erforderliche Zusatzausbildung verfügt.
Sofern angeboten, kann dieser Bereich unter anderem umfassen:
- Beratungsgespräch zu Möglichkeiten und Grenzen der jeweiligen Verfahren
- Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen
- Durchführung ausgewählter Verfahren, sofern die entsprechende Qualifikation vorliegt
Es kann kein bestimmtes ästhetisches Ergebnis versprochen oder garantiert werden. Diese Angaben stellen keine Werbung für einzelne Verfahren, Produkte oder Ergebnisse dar. Vor jeder Behandlung ist eine ausführliche Aufklärung über Risiken, Kontraindikationen und Behandlungsalternativen durch die durchführende Fachperson zwingend erforderlich. Bei gesundheitlichen Beschwerden, Unverträglichkeiten oder Komplikationen nach einer Behandlung ist unverzüglich ärztlicher Rat einzuholen.
Darf jeder Heilpraktiker Verfahren der ästhetischen Medizin anbieten?
Nein. Viele Verfahren der ästhetischen Medizin erfordern eine spezielle Zusatzqualifikation, die nicht automatisch Teil der Heilpraktikererlaubnis ist. Die konkrete Qualifikation ist direkt bei der jeweiligen Praxis zu erfragen.
Kann ein bestimmtes ästhetisches Ergebnis garantiert werden?
Nein. Ergebnisse ästhetischer Behandlungen sind individuell unterschiedlich und können nicht versprochen oder garantiert werden.
Welche Aufklärung ist vor einer Behandlung erforderlich?
Vor jeder Behandlung ist eine ausführliche Aufklärung über Risiken, Nebenwirkungen, Kontraindikationen und Alternativen durch die durchführende Fachperson zwingend erforderlich.
Was ist bei Komplikationen nach einer Behandlung zu tun?
Bei gesundheitlichen Beschwerden, Unverträglichkeiten oder Komplikationen nach einer Behandlung ist unverzüglich ärztlicher Rat einzuholen.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Ästhetische Behandlungen sind keine medizinisch notwendigen Leistungen und werden von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Die auf dieser Seite genutzten Begriffe dienen als thematische Suchkategorien zur Orientierung innerhalb unseres Verzeichnisses. Sie beschreiben die komplementärmedizinischen, naturheilkundlichen oder ganzheitlichen Betätigungsfelder der gelisteten Heilpraktiker. Die Bezeichnungen sind nicht mit fachärztlichen Titeln (wie z. B. in der universitären Allergologie oder Endokrinologie) gleichzusetzen. Die vorgestellten Methoden (z. B. Osteopathie, Akupunktur oder Homöopathie) gehören primär zur naturheilkundlichen Erfahrungsmedizin; ihre Wirksamkeit ist wissenschaftlich und schulmedizinisch nicht in jedem Fall anerkannt oder unumstritten bewiesen. Aus der Zuordnung eines Therapeuten zu einer Kategorie leitet sich kein Heil- oder Linderungsversprechen ab. Für die Einhaltung spezifischer Werbeverbote auf den Einzelprofilen (wie dem Verbot von Vorher-Nachher-Bildern im Bereich der ästhetischen Behandlungen gemäß § 11 HWG) sind die gelisteten Behandler selbst verantwortlich.
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