Ästhe­ti­sche Medi­zin umfasst ver­schie­dene Ver­fah­ren zur Ver­än­de­rung oder Pflege des äuße­ren Erschei­nungs­bilds, etwa Unter­sprit­zun­gen, Fal­ten­be­hand­lun­gen oder Haut­ver­jün­gungs­ver­fah­ren. Sol­che Behand­lun­gen sind teil­weise inva­sive Ein­griffe und erfor­dern je nach Ver­fah­ren eine spe­zi­elle Zusatz­qua­li­fi­ka­tion, die nicht auto­ma­tisch Teil der Heil­prak­ti­ker­er­laub­nis ist. Ein Ein­trag in die­sem Ver­zeich­nis ist keine Bestä­ti­gung, dass die jewei­lige Pra­xis bestimmte Ver­fah­ren anbie­tet oder über die erfor­der­li­che Zusatz­aus­bil­dung ver­fügt.

Sofern ange­bo­ten, kann die­ser Bereich unter ande­rem umfas­sen:

  • Bera­tungs­ge­spräch zu Mög­lich­kei­ten und Gren­zen der jewei­li­gen Ver­fah­ren
  • Auf­klä­rung über Risi­ken und Neben­wir­kun­gen
  • Durch­füh­rung aus­ge­wähl­ter Ver­fah­ren, sofern die ent­spre­chende Qua­li­fi­ka­tion vor­liegt

Es kann kein bestimm­tes ästhe­ti­sches Ergeb­nis ver­spro­chen oder garan­tiert wer­den. Diese Anga­ben stel­len keine Wer­bung für ein­zelne Ver­fah­ren, Pro­dukte oder Ergeb­nisse dar. Vor jeder Behand­lung ist eine aus­führ­li­che Auf­klä­rung über Risi­ken, Kon­tra­in­di­ka­tio­nen und Behand­lungs­al­ter­na­ti­ven durch die durch­füh­rende Fach­per­son zwin­gend erfor­der­lich. Bei gesund­heit­li­chen Beschwer­den, Unver­träg­lich­kei­ten oder Kom­pli­ka­tio­nen nach einer Behand­lung ist unver­züg­lich ärzt­li­cher Rat ein­zu­ho­len.

FAQ
Darf jeder Heil­prak­ti­ker Ver­fah­ren der ästhe­ti­schen Medi­zin anbie­ten?

Nein. Viele Ver­fah­ren der ästhe­ti­schen Medi­zin erfor­dern eine spe­zi­elle Zusatz­qua­li­fi­ka­tion, die nicht auto­ma­tisch Teil der Heil­prak­ti­ker­er­laub­nis ist. Die kon­krete Qua­li­fi­ka­tion ist direkt bei der jewei­li­gen Pra­xis zu erfra­gen.

Kann ein bestimm­tes ästhe­ti­sches Ergeb­nis garan­tiert wer­den?

Nein. Ergeb­nisse ästhe­ti­scher Behand­lun­gen sind indi­vi­du­ell unter­schied­lich und kön­nen nicht ver­spro­chen oder garan­tiert wer­den.

Wel­che Auf­klä­rung ist vor einer Behand­lung erfor­der­lich?

Vor jeder Behand­lung ist eine aus­führ­li­che Auf­klä­rung über Risi­ken, Neben­wir­kun­gen, Kon­tra­in­di­ka­tio­nen und Alter­na­ti­ven durch die durch­füh­rende Fach­per­son zwin­gend erfor­der­lich.

Was ist bei Kom­pli­ka­tio­nen nach einer Behand­lung zu tun?

Bei gesund­heit­li­chen Beschwer­den, Unver­träg­lich­kei­ten oder Kom­pli­ka­tio­nen nach einer Behand­lung ist unver­züg­lich ärzt­li­cher Rat ein­zu­ho­len.

Über­nimmt die Kran­ken­kasse die Kos­ten?

Ästhe­ti­sche Behand­lun­gen sind keine medi­zi­nisch not­wen­di­gen Leis­tun­gen und wer­den von gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen nicht über­nom­men.

Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis zu den Fach­be­rei­chen und Kate­go­rien:
Die auf die­ser Seite genutz­ten Begriffe die­nen als the­ma­ti­sche Such­ka­te­go­rien zur Ori­en­tie­rung inner­halb unse­res Ver­zeich­nis­ses. Sie beschrei­ben die kom­ple­men­tär­me­di­zi­ni­schen, natur­heil­kund­li­chen oder ganz­heit­li­chen Betä­ti­gungs­fel­der der gelis­te­ten Heil­prak­ti­ker. Die Bezeich­nun­gen sind nicht mit fach­ärzt­li­chen Titeln (wie z. B. in der uni­ver­si­tä­ren All­er­go­lo­gie oder Endo­kri­no­lo­gie) gleich­zu­set­zen. Die vor­ge­stell­ten Metho­den (z. B. Osteo­pa­thie, Aku­punk­tur oder Homöo­pa­thie) gehö­ren pri­mär zur natur­heil­kund­li­chen Erfah­rungs­me­di­zin; ihre Wirk­sam­keit ist wis­sen­schaft­lich und schul­me­di­zi­nisch nicht in jedem Fall aner­kannt oder unum­strit­ten bewie­sen. Aus der Zuord­nung eines The­ra­peu­ten zu einer Kate­go­rie lei­tet sich kein Heil- oder Lin­de­rungs­ver­spre­chen ab. Für die Ein­hal­tung spe­zi­fi­scher Wer­be­ver­bote auf den Ein­zel­pro­fi­len (wie dem Ver­bot von Vor­her-Nach­her-Bil­dern im Bereich der ästhe­ti­schen Behand­lun­gen gemäß § 11 HWG) sind die gelis­te­ten Behand­ler selbst ver­ant­wort­lich.
Zeige 1 – 10 von 10
Stand­ort