Die natur­heil­kund­li­che Unter­stüt­zung bei All­er­gien und die Stär­kung des Immun­sys­tems befas­sen sich mit der ganz­heit­li­chen Regu­la­tion der kör­per­ei­ge­nen Abwehr­kräfte. Heil­prak­ti­ker mit die­sem Schwer­punkt betrach­ten das Immun­sys­tem, poten­zi­elle Umwelt­reize und die indi­vi­du­elle Reak­ti­ons­lage im Gesamt­zu­sam­men­hang, um eine beglei­tende Unter­stüt­zung auf natur­heil­kund­li­cher Basis zu bie­ten.

Je nach the­ra­peu­ti­scher Aus­bil­dung und indi­vi­du­el­lem Metho­den­spek­trum der Behand­ler kön­nen unter ande­rem fol­gende Ansätze zum Ein­satz kom­men:

  • Aus­lei­tende, aus­glei­chende und ent­las­tende Ver­fah­ren
  • Ernäh­rungs­be­ra­tung und Mikro­nähr­stoff­the­ra­pie zur Unter­stüt­zung der all­ge­mei­nen Abwehr­kräfte
  • Klas­si­sche Homöo­pa­thie als eigen­stän­dige, ganz­heit­li­che The­ra­pie­me­thode
  • Ganz­heit­li­che Bera­tung zu Umwelt­fak­to­ren und Belas­tungs­quel­len

Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis: Eine Hei­lung oder ein bestimm­tes Behand­lungs­er­geb­nis kann nicht garan­tiert wer­den (§ 3 HWG). Die Dia­gnose und pri­märe The­ra­pie von All­er­gien und immu­no­lo­gi­schen Erkran­kun­gen gehö­ren in ärzt­li­che Hände. Die natur­heil­kund­li­chen Ver­fah­ren wid­men sich der Unter­stüt­zung der all­ge­mei­nen kör­per­ei­ge­nen Regu­la­ti­ons­fä­hig­keit und sind von der Schul­me­di­zin nicht in jedem Fall wis­sen­schaft­lich aner­kannt. Eine heil­prak­ti­ker­li­che Beglei­tung ersetzt keine not­wen­dige ärzt­li­che Abklä­rung.

FAQ
Kann ein Heil­prak­ti­ker bei All­er­gien und Fra­gen zum Immun­sys­tem hel­fen?

Ein Heil­prak­ti­ker bie­tet in die­sem Bereich eine beglei­tende, natur­heil­kund­li­che Unter­stüt­zung an. Der Fokus liegt hier­bei auf der Akti­vie­rung und Beglei­tung der kör­per­ei­ge­nen Regu­la­ti­ons­kräfte, bei­spiels­weise durch aus­lei­tende Ver­fah­ren oder eine gezielte Ernäh­rungs­be­ra­tung. Ein bestimm­ter Behand­lungs­er­folg oder eine Lin­de­rung kön­nen recht­lich nicht garan­tiert wer­den.

Wann ist eine ärzt­li­che Abklä­rung wich­tig?

Die Dia­gnose und pri­märe The­ra­pie von All­er­gien sowie Erkran­kun­gen des Immun­sys­tems gehö­ren grund­sätz­lich in ärzt­li­che Hände. Bei aku­ten oder star­ken Beschwer­den sowie bei Ver­dacht auf eine schwer­wie­gende Erkran­kung ist eine zeit­nahe ärzt­li­che Abklä­rung zwin­gend erfor­der­lich. Eine natur­heil­kund­li­che Beglei­tung ver­steht sich hier als Ergän­zung und ersetzt die ärzt­li­che Behand­lung nicht.

Wel­che natur­heil­kund­li­chen Ansätze kom­men zum Ein­satz?

Je nach the­ra­peu­ti­scher Aus­rich­tung des Behand­lers reicht das Spek­trum von aus­lei­ten­den Ver­fah­ren über die Mikro­nähr­stoff- und Ernäh­rungs­be­ra­tung zur Unter­stüt­zung der all­ge­mei­nen Abwehr­kräfte bis hin zu klas­si­schen Natur­heil­ver­fah­ren oder der Homöo­pa­thie als eigen­stän­dige, ganz­heit­li­che The­ra­pie­me­thode.

Über­nimmt die Kran­ken­kasse die Kos­ten für die Bera­tung?

Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen über­neh­men die Kos­ten für Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen in der Regel nicht. Sofern Sie eine pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung, Bei­hilfe oder eine ent­spre­chende Zusatz­ver­si­che­rung besit­zen, ist eine voll­stän­dige oder teil­weise Erstat­tung je nach Tarif mög­lich. Bitte hal­ten Sie hierzu vorab Rück­spra­che mit Ihrem Kos­ten­be­ra­ter oder Ihrer Ver­si­che­rung.

Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis zu den Fach­be­rei­chen und Kate­go­rien:
Die auf die­ser Seite genutz­ten Begriffe die­nen als the­ma­ti­sche Such­ka­te­go­rien zur Ori­en­tie­rung inner­halb unse­res Ver­zeich­nis­ses. Sie beschrei­ben die kom­ple­men­tär­me­di­zi­ni­schen, natur­heil­kund­li­chen oder ganz­heit­li­chen Betä­ti­gungs­fel­der der gelis­te­ten Heil­prak­ti­ker. Die Bezeich­nun­gen sind nicht mit fach­ärzt­li­chen Titeln (wie z. B. in der uni­ver­si­tä­ren All­er­go­lo­gie oder Endo­kri­no­lo­gie) gleich­zu­set­zen. Die vor­ge­stell­ten Metho­den (z. B. Osteo­pa­thie, Aku­punk­tur oder Homöo­pa­thie) gehö­ren pri­mär zur natur­heil­kund­li­chen Erfah­rungs­me­di­zin; ihre Wirk­sam­keit ist wis­sen­schaft­lich und schul­me­di­zi­nisch nicht in jedem Fall aner­kannt oder unum­strit­ten bewie­sen. Aus der Zuord­nung eines The­ra­peu­ten zu einer Kate­go­rie lei­tet sich kein Heil- oder Lin­de­rungs­ver­spre­chen ab. Für die Ein­hal­tung spe­zi­fi­scher Wer­be­ver­bote auf den Ein­zel­pro­fi­len (wie dem Ver­bot von Vor­her-Nach­her-Bil­dern im Bereich der ästhe­ti­schen Behand­lun­gen gemäß § 11 HWG) sind die gelis­te­ten Behand­ler selbst ver­ant­wort­lich.
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