Ernäh­rungs­the­ra­pie beschreibt einen metho­di­schen Schwer­punkt in der natur­heil­kund­li­chen Pra­xis, bei dem Ernäh­rung gezielt zur Unter­stüt­zung der Gesund­heit und des Wohl­be­fin­dens ein­ge­setzt wird. Heil­prak­ti­ker mit die­sem Schwer­punkt ana­ly­sie­ren Ernäh­rungs­ge­wohn­hei­ten und ent­wi­ckeln je nach Aus­bil­dung indi­vi­du­elle Ernäh­rungs­kon­zepte.

Je nach Aus­bil­dung und Metho­den­spek­trum kom­men unter ande­rem fol­gende Ansätze zum Ein­satz:

  • Ernäh­rungs­ana­lyse und indi­vi­du­elle Ernäh­rungs­pläne
  • Bera­tung zu Nähr­stoff­ver­sor­gung und Man­gel­zu­stän­den
  • Bera­tung bei Unver­träg­lich­kei­ten und Aus­lass­diä­ten
  • Bera­tung zu Ernäh­rung bei bestimm­ten Lebens­pha­sen und Belas­tungs­si­tua­tio­nen
  • Unter­stüt­zung bei der Umset­zung von Ernäh­rungs­um­stel­lun­gen im All­tag

Eine Hei­lung oder ein bestimm­tes gesund­heit­li­ches Ergeb­nis kann nicht garan­tiert wer­den. Ernäh­rungs­the­ra­pie ersetzt keine ärzt­li­che Dia­gnos­tik und Behand­lung bestehen­der Erkran­kun­gen. Bei chro­ni­schen Erkran­kun­gen, Stoff­wech­sel­stö­run­gen oder wäh­rend einer medi­zi­ni­schen Behand­lung sollte eine Ernäh­rungs­um­stel­lung mit dem behan­deln­den Arzt abge­stimmt wer­den.

FAQ
Was umfasst heil­prak­ti­ker­li­che Ernäh­rungs­the­ra­pie?

Ernäh­rungs­the­ra­pie umfasst je nach Aus­bil­dung Ernäh­rungs­ana­ly­sen, indi­vi­du­elle Ernäh­rungs­pläne sowie Bera­tung zu Nähr­stoff­ver­sor­gung, Unver­träg­lich­kei­ten und Ernäh­rungs­um­stel­lun­gen im All­tag.

Ersetzt Ernäh­rungs­the­ra­pie eine ärzt­li­che Behand­lung?

Nein. Ernäh­rungs­the­ra­pie ersetzt keine ärzt­li­che Dia­gnos­tik und Behand­lung bestehen­der Erkran­kun­gen. Bei chro­ni­schen Erkran­kun­gen oder Stoff­wech­sel­stö­run­gen sollte eine Ernäh­rungs­um­stel­lung mit dem behan­deln­den Arzt abge­stimmt wer­den.

Wel­che Metho­den kom­men zum Ein­satz?

Je nach Aus­bil­dung reicht das Spek­trum von Ernäh­rungs­ana­ly­sen über indi­vi­du­elle Ernäh­rungs­pläne bis zu Bera­tung bei Unver­träg­lich­kei­ten und Nähr­stoff­män­geln.

Über­nimmt die Kran­ken­kasse die Kos­ten?

Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen über­neh­men Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen in der Regel nicht. Man­che pri­vate Zusatz­ver­si­che­run­gen erstat­ten die Kos­ten ganz oder teil­weise. Details erfra­gen Sie direkt bei Ihrer Kasse oder Ver­si­che­rung.

Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis zu den Fach­be­rei­chen und Kate­go­rien:
Die auf die­ser Seite genutz­ten Begriffe die­nen als the­ma­ti­sche Such­ka­te­go­rien zur Ori­en­tie­rung inner­halb unse­res Ver­zeich­nis­ses. Sie beschrei­ben die kom­ple­men­tär­me­di­zi­ni­schen, natur­heil­kund­li­chen oder ganz­heit­li­chen Betä­ti­gungs­fel­der der gelis­te­ten Heil­prak­ti­ker. Die Bezeich­nun­gen sind nicht mit fach­ärzt­li­chen Titeln (wie z. B. in der uni­ver­si­tä­ren All­er­go­lo­gie oder Endo­kri­no­lo­gie) gleich­zu­set­zen. Die vor­ge­stell­ten Metho­den (z. B. Osteo­pa­thie, Aku­punk­tur oder Homöo­pa­thie) gehö­ren pri­mär zur natur­heil­kund­li­chen Erfah­rungs­me­di­zin; ihre Wirk­sam­keit ist wis­sen­schaft­lich und schul­me­di­zi­nisch nicht in jedem Fall aner­kannt oder unum­strit­ten bewie­sen. Aus der Zuord­nung eines The­ra­peu­ten zu einer Kate­go­rie lei­tet sich kein Heil- oder Lin­de­rungs­ver­spre­chen ab. Für die Ein­hal­tung spe­zi­fi­scher Wer­be­ver­bote auf den Ein­zel­pro­fi­len (wie dem Ver­bot von Vor­her-Nach­her-Bil­dern im Bereich der ästhe­ti­schen Behand­lun­gen gemäß § 11 HWG) sind die gelis­te­ten Behand­ler selbst ver­ant­wort­lich.
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