Kin­der­heil­kunde in der natur­heil­kund­li­chen Pra­xis umfasst die beglei­tende Betreu­ung von Kin­dern bei all­täg­li­chen Beschwer­den sowie Bera­tung zu Ernäh­rung, Immun­sys­tem und Ent­wick­lung. Heil­prak­ti­ker mit die­sem Behand­lungs­schwer­punkt berück­sich­ti­gen die beson­de­ren Bedürf­nisse von Kin­dern in unter­schied­li­chen Alters­stu­fen.

Je nach Aus­bil­dung und Metho­den­spek­trum kom­men unter ande­rem fol­gende Ansätze zum Ein­satz:

  • Ernäh­rungs­be­ra­tung für Kin­der
  • Homöo­pa­thi­sche Beglei­tung, kind­ge­recht dosiert
  • Bera­tung zu Stär­kung des Immun­sys­tems
  • Pflan­zen­heil­kund­li­che Unter­stüt­zung bei all­täg­li­chen Beschwer­den
  • Bera­tung zu Schlaf und All­tags­struk­tur

Eine Hei­lung oder ein bestimm­tes Behand­lungs­er­geb­nis kann nicht garan­tiert wer­den. Bei Säug­lin­gen und Klein­kin­dern, bei Fie­ber, aku­ten oder sich ver­schlech­tern­den Beschwer­den sowie bei Fra­gen zu Imp­fun­gen und Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen ist die Kon­sul­ta­tion eines Kin­der­arz­tes not­wen­dig. Eine heil­prak­ti­ker­li­che Beglei­tung ersetzt die kin­der­ärzt­li­che Ver­sor­gung nicht und ist bei ernst­haf­ten oder unkla­ren Sym­pto­men nicht aus­rei­chend.

FAQ
Kann ein Heil­prak­ti­ker die kin­der­ärzt­li­che Ver­sor­gung erset­zen?

Nein. Ein Heil­prak­ti­ker kann bei all­täg­li­chen Beschwer­den ergän­zend bera­ten und beglei­ten, etwa durch Ernäh­rungs­be­ra­tung oder homöo­pa­thi­sche Beglei­tung. Die kin­der­ärzt­li­che Ver­sor­gung, ins­be­son­dere bei Säug­lin­gen und Klein­kin­dern, wird dadurch nicht ersetzt.

Wann ist ein Kin­der­arzt auf­zu­su­chen?

Bei Fie­ber, aku­ten oder sich ver­schlech­tern­den Beschwer­den sowie bei Fra­gen zu Imp­fun­gen und Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen ist die Kon­sul­ta­tion eines Kin­der­arz­tes not­wen­dig. Eine heil­prak­ti­ker­li­che Beglei­tung ist bei ernst­haf­ten oder unkla­ren Sym­pto­men nicht aus­rei­chend.

Wel­che Metho­den kom­men zum Ein­satz?

Je nach Aus­bil­dung reicht das Spek­trum von Ernäh­rungs­be­ra­tung über kind­ge­recht dosierte homöo­pa­thi­sche Beglei­tung bis zu pflan­zen­heil­kund­li­cher Unter­stüt­zung bei all­täg­li­chen Beschwer­den.

Über­nimmt die Kran­ken­kasse die Kos­ten?

Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen über­neh­men Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen in der Regel nicht. Man­che pri­vate Zusatz­ver­si­che­run­gen erstat­ten die Kos­ten ganz oder teil­weise. Details erfra­gen Sie direkt bei Ihrer Kasse oder Ver­si­che­rung.

Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis zu den Fach­be­rei­chen und Kate­go­rien:
Die auf die­ser Seite genutz­ten Begriffe die­nen als the­ma­ti­sche Such­ka­te­go­rien zur Ori­en­tie­rung inner­halb unse­res Ver­zeich­nis­ses. Sie beschrei­ben die kom­ple­men­tär­me­di­zi­ni­schen, natur­heil­kund­li­chen oder ganz­heit­li­chen Betä­ti­gungs­fel­der der gelis­te­ten Heil­prak­ti­ker. Die Bezeich­nun­gen sind nicht mit fach­ärzt­li­chen Titeln (wie z. B. in der uni­ver­si­tä­ren All­er­go­lo­gie oder Endo­kri­no­lo­gie) gleich­zu­set­zen. Die vor­ge­stell­ten Metho­den (z. B. Osteo­pa­thie, Aku­punk­tur oder Homöo­pa­thie) gehö­ren pri­mär zur natur­heil­kund­li­chen Erfah­rungs­me­di­zin; ihre Wirk­sam­keit ist wis­sen­schaft­lich und schul­me­di­zi­nisch nicht in jedem Fall aner­kannt oder unum­strit­ten bewie­sen. Aus der Zuord­nung eines The­ra­peu­ten zu einer Kate­go­rie lei­tet sich kein Heil- oder Lin­de­rungs­ver­spre­chen ab. Für die Ein­hal­tung spe­zi­fi­scher Wer­be­ver­bote auf den Ein­zel­pro­fi­len (wie dem Ver­bot von Vor­her-Nach­her-Bil­dern im Bereich der ästhe­ti­schen Behand­lun­gen gemäß § 11 HWG) sind die gelis­te­ten Behand­ler selbst ver­ant­wort­lich.
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