Osteo­pa­thie ist eine manu­elle Behand­lungs­me­thode, die Bewe­gungs­ein­schrän­kun­gen und Span­nungs­zu­stände im Kör­per mit den Hän­den ertas­tet und behan­delt. Heil­prak­ti­ker mit die­ser Zusatz­qua­li­fi­ka­tion set­zen osteo­pa­thi­sche Tech­ni­ken je nach Aus­bil­dung im Rah­men eines indi­vi­du­el­len Behand­lungs­kon­zepts ein.

Je nach Aus­bil­dung und Metho­den­spek­trum kann Osteo­pa­thie unter ande­rem umfas­sen:

  • Parie­tale Osteo­pa­thie mit Fokus auf Gelenke und Mus­ku­la­tur
  • Vis­ze­rale Osteo­pa­thie mit Fokus auf innere Organe
  • Kra­ni­o­sa­krale Tech­ni­ken
  • Bera­tung zu Hal­tung und Bewe­gungs­ge­wohn­hei­ten

Osteo­pa­thi­sche Behand­lun­gen erfor­dern eine fun­dierte Zusatz­aus­bil­dung, die nicht auto­ma­tisch Teil der Heil­prak­ti­ker­er­laub­nis ist. Die wis­sen­schaft­li­che Evi­denz­lage fällt je nach Anwen­dungs­ge­biet unter­schied­lich aus, ins­be­son­dere für Ver­fah­ren wie die kra­ni­o­sa­krale Osteo­pa­thie gilt eine spe­zi­fi­sche Wirk­sam­keit über Pla­ce­bo­ef­fekte hin­aus nach aktu­el­lem For­schungs­stand als nicht aus­rei­chend belegt. Eine Hei­lung oder ein bestimm­tes Behand­lungs­er­geb­nis kann nicht garan­tiert wer­den. Osteo­pa­thie ersetzt keine ärzt­li­che Dia­gnos­tik. Bei aku­ten Ver­let­zun­gen, neu­ro­lo­gi­schen Sym­pto­men, Osteo­po­rose oder ande­ren Kon­tra­in­di­ka­tio­nen ist vorab eine ärzt­li­che Abklä­rung not­wen­dig.

FAQ
Was ist Osteo­pa­thie?

Osteo­pa­thie ist eine manu­elle Behand­lungs­me­thode, die Bewe­gungs­ein­schrän­kun­gen und Span­nungs­zu­stände im Kör­per mit den Hän­den ertas­tet und behan­delt, etwa im Bereich von Gelen­ken, Mus­ku­la­tur oder inne­ren Orga­nen.

Darf jeder Heil­prak­ti­ker Osteo­pa­thie anbie­ten?

Nein. Osteo­pa­thi­sche Behand­lun­gen erfor­dern eine fun­dierte Zusatz­aus­bil­dung, die nicht auto­ma­tisch Teil der Heil­prak­ti­ker­er­laub­nis ist. Die kon­krete Qua­li­fi­ka­tion ist direkt bei der jewei­li­gen Pra­xis zu erfra­gen.

Ist die Wirk­sam­keit von Osteo­pa­thie wis­sen­schaft­lich belegt?

Die Evi­denz­lage fällt je nach Anwen­dungs­ge­biet unter­schied­lich aus. Für Ver­fah­ren wie die kra­ni­o­sa­krale Osteo­pa­thie gilt eine spe­zi­fi­sche Wirk­sam­keit über Pla­ce­bo­ef­fekte hin­aus als nicht aus­rei­chend belegt. Eine Hei­lung kann nicht garan­tiert wer­den.

Wann ist vorab eine ärzt­li­che Abklä­rung not­wen­dig?

Bei aku­ten Ver­let­zun­gen, neu­ro­lo­gi­schen Sym­pto­men, Osteo­po­rose oder ande­ren Kon­tra­in­di­ka­tio­nen ist vor einer osteo­pa­thi­schen Behand­lung eine ärzt­li­che Abklä­rung not­wen­dig.

Über­nimmt die Kran­ken­kasse die Kos­ten?

Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen über­neh­men Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen ein­schließ­lich Osteo­pa­thie in der Regel nicht. Man­che pri­vate Zusatz­ver­si­che­run­gen erstat­ten die Kos­ten ganz oder teil­weise. Details erfra­gen Sie direkt bei Ihrer Kasse oder Ver­si­che­rung.

Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis zu den Fach­be­rei­chen und Kate­go­rien:
Die auf die­ser Seite genutz­ten Begriffe die­nen als the­ma­ti­sche Such­ka­te­go­rien zur Ori­en­tie­rung inner­halb unse­res Ver­zeich­nis­ses. Sie beschrei­ben die kom­ple­men­tär­me­di­zi­ni­schen, natur­heil­kund­li­chen oder ganz­heit­li­chen Betä­ti­gungs­fel­der der gelis­te­ten Heil­prak­ti­ker. Die Bezeich­nun­gen sind nicht mit fach­ärzt­li­chen Titeln (wie z. B. in der uni­ver­si­tä­ren All­er­go­lo­gie oder Endo­kri­no­lo­gie) gleich­zu­set­zen. Die vor­ge­stell­ten Metho­den (z. B. Osteo­pa­thie, Aku­punk­tur oder Homöo­pa­thie) gehö­ren pri­mär zur natur­heil­kund­li­chen Erfah­rungs­me­di­zin; ihre Wirk­sam­keit ist wis­sen­schaft­lich und schul­me­di­zi­nisch nicht in jedem Fall aner­kannt oder unum­strit­ten bewie­sen. Aus der Zuord­nung eines The­ra­peu­ten zu einer Kate­go­rie lei­tet sich kein Heil- oder Lin­de­rungs­ver­spre­chen ab. Für die Ein­hal­tung spe­zi­fi­scher Wer­be­ver­bote auf den Ein­zel­pro­fi­len (wie dem Ver­bot von Vor­her-Nach­her-Bil­dern im Bereich der ästhe­ti­schen Behand­lun­gen gemäß § 11 HWG) sind die gelis­te­ten Behand­ler selbst ver­ant­wort­lich.
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