Phy­sio­the­ra­pie ist eine eigen­stän­dige, gesetz­lich gere­gelte Heil­mit­tel­be­hand­lung, die eine sepa­rate, staat­lich aner­kannte Aus­bil­dung nach dem Mas­­seur- und Phy­sio­the­ra­peu­ten­ge­setz vor­aus­setzt. Die in die­sem Bereich gelis­te­ten Per­so­nen ver­fü­gen neben ihrer Heil­prak­ti­ker­er­laub­nis zusätz­lich über eine staat­li­che Aner­ken­nung als Phy­sio­the­ra­peut und bie­ten phy­sio­the­ra­peu­ti­sche Behand­lun­gen im Rah­men die­ser geson­der­ten Qua­li­fi­ka­tion an.

Je nach indi­vi­du­el­ler Aus­rich­tung kann das phy­sio­the­ra­peu­ti­sche Ange­bot unter ande­rem umfas­sen:

  • Kran­ken­gym­nas­tik und Bewe­gungs­the­ra­pie
  • Manu­elle The­ra­pie
  • Mas­sa­ge­the­ra­pie
  • Bera­tung zu Hal­tung und Bewe­gungs­ab­läu­fen

Phy­sio­the­ra­peu­ti­sche Behand­lun­gen erfol­gen übli­cher­weise auf ärzt­li­che Ver­ord­nung und im Zusam­men­hang mit einer bestehen­den Dia­gnose. Eine Hei­lung oder ein bestimm­tes Behand­lungs­er­geb­nis kann nicht garan­tiert wer­den. Bei aku­ten oder unkla­ren Beschwer­den ist zunächst eine ärzt­li­che Dia­gnos­tik erfor­der­lich.

FAQ
Was unter­schei­det Phy­sio­the­ra­pie von heil­prak­ti­ker­li­chen Leis­tun­gen?

Phy­sio­the­ra­pie ist eine eigen­stän­dige, gesetz­lich gere­gelte Heil­mit­tel­be­hand­lung, die eine sepa­rate staat­li­che Aner­ken­nung nach dem Mas­seur- und Phy­sio­the­ra­peu­ten­ge­setz vor­aus­setzt. Sie ist nicht auto­ma­tisch Teil der Heil­prak­ti­ker­er­laub­nis.

Benö­tigt man für Phy­sio­the­ra­pie eine ärzt­li­che Ver­ord­nung?

Phy­sio­the­ra­peu­ti­sche Behand­lun­gen erfol­gen übli­cher­weise auf ärzt­li­che Ver­ord­nung und im Zusam­men­hang mit einer bestehen­den Dia­gnose. Bei aku­ten oder unkla­ren Beschwer­den ist zunächst eine ärzt­li­che Dia­gnos­tik erfor­der­lich.

Über­nimmt die Kran­ken­kasse die Kos­ten?

Phy­sio­the­ra­peu­ti­sche Leis­tun­gen wer­den bei ärzt­li­cher Ver­ord­nung in der Regel von der Kran­ken­kasse über­nom­men oder bezu­schusst. Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen, die nicht der Phy­sio­the­ra­pie zuzu­ord­nen sind, über­neh­men gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen dage­gen in der Regel nicht. Details erfra­gen Sie direkt bei Ihrer Kasse.

Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis zu den Fach­be­rei­chen und Kate­go­rien:
Die auf die­ser Seite genutz­ten Begriffe die­nen als the­ma­ti­sche Such­ka­te­go­rien zur Ori­en­tie­rung inner­halb unse­res Ver­zeich­nis­ses. Sie beschrei­ben die kom­ple­men­tär­me­di­zi­ni­schen, natur­heil­kund­li­chen oder ganz­heit­li­chen Betä­ti­gungs­fel­der der gelis­te­ten Heil­prak­ti­ker. Die Bezeich­nun­gen sind nicht mit fach­ärzt­li­chen Titeln (wie z. B. in der uni­ver­si­tä­ren All­er­go­lo­gie oder Endo­kri­no­lo­gie) gleich­zu­set­zen. Die vor­ge­stell­ten Metho­den (z. B. Osteo­pa­thie, Aku­punk­tur oder Homöo­pa­thie) gehö­ren pri­mär zur natur­heil­kund­li­chen Erfah­rungs­me­di­zin; ihre Wirk­sam­keit ist wis­sen­schaft­lich und schul­me­di­zi­nisch nicht in jedem Fall aner­kannt oder unum­strit­ten bewie­sen. Aus der Zuord­nung eines The­ra­peu­ten zu einer Kate­go­rie lei­tet sich kein Heil- oder Lin­de­rungs­ver­spre­chen ab. Für die Ein­hal­tung spe­zi­fi­scher Wer­be­ver­bote auf den Ein­zel­pro­fi­len (wie dem Ver­bot von Vor­her-Nach­her-Bil­dern im Bereich der ästhe­ti­schen Behand­lun­gen gemäß § 11 HWG) sind die gelis­te­ten Behand­ler selbst ver­ant­wort­lich.
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