Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie (HP Psych) ver­fü­gen über eine eigene, amt­lich über­prüfte Erlaub­nis zur Aus­übung der Psy­cho­the­ra­pie, beschränkt auf das see­li­sche Gebiet. Diese Erlaub­nis unter­schei­det sich sowohl von der Heil­prak­ti­ker­er­laub­nis mit Voll­zu­las­sung als auch von der Appro­ba­tion als Psy­cho­the­ra­peut nach dem Psy­cho­the­ra­peu­ten­ge­setz. Per­so­nen mit die­ser Qua­li­fi­ka­tion bie­ten psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Beglei­tung im Rah­men ihrer gesetz­lich zuge­las­se­nen Ver­fah­ren an.

Je nach Aus­bil­dung und Metho­den­spek­trum kann die psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Arbeit unter ande­rem umfas­sen:

  • Gesprächs­the­ra­peu­ti­sche Ver­fah­ren
  • Ver­hal­tens­ori­en­tierte Ansätze
  • Tie­fen­psy­cho­lo­gisch ori­en­tierte Ver­fah­ren
  • Bera­tung zu All­tags­be­wäl­ti­gung und psy­chi­scher Sta­bi­li­sie­rung

Eine Hei­lung oder ein bestimm­tes Behand­lungs­er­geb­nis kann nicht garan­tiert wer­den. Ein Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie darf im Gegen­satz zu appro­bier­ten Psy­cho­the­ra­peu­ten keine Leis­tun­gen über die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung abrech­nen. Bei Ver­dacht auf eine schwere psy­chi­sche Erkran­kung, aku­ten Kri­sen oder Sui­zid­ge­dan­ken ist unver­züg­lich ärzt­li­che oder fach­ärzt­li­che Hilfe erfor­der­lich.

FAQ
Was bedeu­tet Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie (HP Psych)?

Ein Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie ver­fügt über eine eigene, amt­lich über­prüfte Erlaub­nis, die auf das see­li­sche Gebiet beschränkt ist. Diese unter­schei­det sich von der Heil­prak­ti­ker­er­laub­nis mit Voll­zu­las­sung und von der Appro­ba­tion als Psy­cho­the­ra­peut.

Ist ein Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie das­selbe wie ein appro­bier­ter Psy­cho­the­ra­peut?

Nein. Beide Qua­li­fi­ka­tio­nen sind gesetz­lich unter­schied­lich gere­gelt. Ein Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie darf im Gegen­satz zu appro­bier­ten Psy­cho­the­ra­peu­ten keine Leis­tun­gen über die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung abrech­nen.

Was ist bei aku­ten psy­chi­schen Kri­sen zu tun?

Bei Ver­dacht auf eine schwere psy­chi­sche Erkran­kung, aku­ten Kri­sen oder Sui­zid­ge­dan­ken ist unver­züg­lich ärzt­li­che oder fach­ärzt­li­che Hilfe erfor­der­lich.

Über­nimmt die Kran­ken­kasse die Kos­ten?

Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen über­neh­men Leis­tun­gen von Heil­prak­ti­kern für Psy­cho­the­ra­pie in der Regel nicht. Man­che pri­vate Zusatz­ver­si­che­run­gen erstat­ten die Kos­ten ganz oder teil­weise. Details erfra­gen Sie direkt bei Ihrer Kasse oder Ver­si­che­rung.

Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis zu den Fach­be­rei­chen und Kate­go­rien:
Die auf die­ser Seite genutz­ten Begriffe die­nen als the­ma­ti­sche Such­ka­te­go­rien zur Ori­en­tie­rung inner­halb unse­res Ver­zeich­nis­ses. Sie beschrei­ben die kom­ple­men­tär­me­di­zi­ni­schen, natur­heil­kund­li­chen oder ganz­heit­li­chen Betä­ti­gungs­fel­der der gelis­te­ten Heil­prak­ti­ker. Die Bezeich­nun­gen sind nicht mit fach­ärzt­li­chen Titeln (wie z. B. in der uni­ver­si­tä­ren All­er­go­lo­gie oder Endo­kri­no­lo­gie) gleich­zu­set­zen. Die vor­ge­stell­ten Metho­den (z. B. Osteo­pa­thie, Aku­punk­tur oder Homöo­pa­thie) gehö­ren pri­mär zur natur­heil­kund­li­chen Erfah­rungs­me­di­zin; ihre Wirk­sam­keit ist wis­sen­schaft­lich und schul­me­di­zi­nisch nicht in jedem Fall aner­kannt oder unum­strit­ten bewie­sen. Aus der Zuord­nung eines The­ra­peu­ten zu einer Kate­go­rie lei­tet sich kein Heil- oder Lin­de­rungs­ver­spre­chen ab. Für die Ein­hal­tung spe­zi­fi­scher Wer­be­ver­bote auf den Ein­zel­pro­fi­len (wie dem Ver­bot von Vor­her-Nach­her-Bil­dern im Bereich der ästhe­ti­schen Behand­lun­gen gemäß § 11 HWG) sind die gelis­te­ten Behand­ler selbst ver­ant­wort­lich.
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