Schmerz­the­ra­pie beschreibt einen metho­di­schen Schwer­punkt in der natur­heil­kund­li­chen Pra­xis, der sich mit der Lin­de­rung unter­schied­li­cher Schmerz­for­men befasst, von aku­ten bis zu lang­an­hal­ten­den Beschwer­den. Heil­prak­ti­ker mit die­sem Schwer­punkt set­zen je nach Aus­bil­dung ein indi­vi­du­el­les Vor­ge­hen ein, das auf die jewei­lige Schmerz­ur­sa­che und ‑form abge­stimmt wird.

Je nach Aus­bil­dung und Metho­den­spek­trum kom­men unter ande­rem fol­gende Ansätze zum Ein­satz:

  • Manu­elle Ver­fah­ren und schmerz­lin­dernde Ver­fah­ren
  • Aku­punk­tur und wei­tere Ver­fah­ren der TCM
  • Aus­lei­tende Ver­fah­ren
  • Homöo­pa­thi­sche Beglei­tung
  • Ent­span­nungs­ver­fah­ren zur Unter­stüt­zung der Schmerz­be­wäl­ti­gung

Eine Hei­lung oder das voll­stän­dige Ver­schwin­den der Schmer­zen kann nicht garan­tiert wer­den. Zur Abklä­rung der Schmerz­ur­sa­che sowie bei star­ken, neu auf­tre­ten­den oder sich ver­än­dern­den Schmer­zen ist eine ärzt­li­che Dia­gnos­tik not­wen­dig. Eine heil­prak­ti­ker­li­che Schmerz­the­ra­pie ver­steht sich als Ergän­zung und ersetzt diese ärzt­li­che Abklä­rung nicht.

FAQ
Was umfasst heil­prak­ti­ker­li­che Schmerz­the­ra­pie?

Heil­prak­ti­ker­li­che Schmerz­the­ra­pie umfasst je nach Aus­bil­dung ver­schie­dene Ver­fah­ren wie manu­elle Tech­ni­ken, Aku­punk­tur, aus­lei­tende Ver­fah­ren oder homöo­pa­thi­sche Beglei­tung, abge­stimmt auf die indi­vi­du­elle Schmerz­ur­sa­che.

Ersetzt die heil­prak­ti­ker­li­che Schmerz­the­ra­pie eine ärzt­li­che Dia­gnos­tik?

Nein. Zur Abklä­rung der Schmerz­ur­sa­che ist eine ärzt­li­che Dia­gnos­tik not­wen­dig. Eine heil­prak­ti­ker­li­che Schmerz­the­ra­pie ver­steht sich als Ergän­zung und ersetzt diese Abklä­rung nicht.

Wel­che Metho­den kom­men zum Ein­satz?

Je nach Aus­bil­dung reicht das Spek­trum von manu­el­len Ver­fah­ren über Aku­punk­tur bis zu homöo­pa­thi­scher Beglei­tung und Ent­span­nungs­ver­fah­ren.

Über­nimmt die Kran­ken­kasse die Kos­ten?

Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen über­neh­men Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen in der Regel nicht. Man­che pri­vate Zusatz­ver­si­che­run­gen erstat­ten die Kos­ten ganz oder teil­weise. Details erfra­gen Sie direkt bei Ihrer Kasse oder Ver­si­che­rung.

Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis zu den Fach­be­rei­chen und Kate­go­rien:
Die auf die­ser Seite genutz­ten Begriffe die­nen als the­ma­ti­sche Such­ka­te­go­rien zur Ori­en­tie­rung inner­halb unse­res Ver­zeich­nis­ses. Sie beschrei­ben die kom­ple­men­tär­me­di­zi­ni­schen, natur­heil­kund­li­chen oder ganz­heit­li­chen Betä­ti­gungs­fel­der der gelis­te­ten Heil­prak­ti­ker. Die Bezeich­nun­gen sind nicht mit fach­ärzt­li­chen Titeln (wie z. B. in der uni­ver­si­tä­ren All­er­go­lo­gie oder Endo­kri­no­lo­gie) gleich­zu­set­zen. Die vor­ge­stell­ten Metho­den (z. B. Osteo­pa­thie, Aku­punk­tur oder Homöo­pa­thie) gehö­ren pri­mär zur natur­heil­kund­li­chen Erfah­rungs­me­di­zin; ihre Wirk­sam­keit ist wis­sen­schaft­lich und schul­me­di­zi­nisch nicht in jedem Fall aner­kannt oder unum­strit­ten bewie­sen. Aus der Zuord­nung eines The­ra­peu­ten zu einer Kate­go­rie lei­tet sich kein Heil- oder Lin­de­rungs­ver­spre­chen ab. Für die Ein­hal­tung spe­zi­fi­scher Wer­be­ver­bote auf den Ein­zel­pro­fi­len (wie dem Ver­bot von Vor­her-Nach­her-Bil­dern im Bereich der ästhe­ti­schen Behand­lun­gen gemäß § 11 HWG) sind die gelis­te­ten Behand­ler selbst ver­ant­wort­lich.
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