Sport­me­di­zin und Bewe­gungs­ap­pa­rat umfas­sen die natur­heil­kund­li­che Beglei­tung von Sport­lern und bewe­gungs­ak­ti­ven Men­schen sowie die Betrach­tung von Mus­keln, Gelen­ken, Seh­nen und Bän­dern im Zusam­men­hang mit kör­per­li­cher Belas­tung. Heil­prak­ti­ker mit die­sem Behand­lungs­schwer­punkt bie­ten Bera­tung zu Leis­tungs­fä­hig­keit, Rege­ne­ra­tion und Vor­beu­gung von Beschwer­den am Bewe­gungs­ap­pa­rat.

Je nach Aus­bil­dung und Metho­den­spek­trum kom­men unter ande­rem fol­gende Ansätze zum Ein­satz:

  • Bera­tung zu Trai­nings­be­las­tung und Rege­ne­ra­tion
  • Manu­elle Ver­fah­ren zur Unter­stüt­zung des Bewe­gungs­ap­pa­rats
  • Ernäh­rungs­be­ra­tung im sport­li­chen Kon­text
  • Bera­tung zu Vor­beu­gung von Über­las­tungs­schä­den
  • Aus­lei­tende Ver­fah­ren

Eine Hei­lung oder eine bestimmte Leis­tungs­stei­ge­rung kann nicht garan­tiert wer­den. Bei aku­ten Ver­let­zun­gen, struk­tu­rel­len Schä­den am Bewe­gungs­ap­pa­rat oder vor der Wie­der­auf­nahme von sport­li­cher Akti­vi­tät nach einer Ver­let­zung sollte ärzt­li­cher oder ortho­pä­di­scher Rat ein­ge­holt wer­den. Eine heil­prak­ti­ker­li­che Beglei­tung ersetzt diese Abklä­rung nicht.

FAQ
Was bie­tet ein Heil­prak­ti­ker im Bereich Sport­me­di­zin und Bewe­gungs­ap­pa­rat?

Ein Heil­prak­ti­ker kann Sport­ler und bewe­gungs­ak­tive Men­schen natur­heil­kund­lich beglei­ten, etwa durch Bera­tung zu Trai­nings­be­las­tung, manu­elle Ver­fah­ren oder Ernäh­rungs­be­ra­tung im sport­li­chen Kon­text.

Wann sollte ein Arzt auf­ge­sucht wer­den?

Bei aku­ten Ver­let­zun­gen, struk­tu­rel­len Schä­den am Bewe­gungs­ap­pa­rat oder vor der Wie­der­auf­nahme von sport­li­cher Akti­vi­tät nach einer Ver­let­zung sollte ärzt­li­cher oder ortho­pä­di­scher Rat ein­ge­holt wer­den. Eine heil­prak­ti­ker­li­che Beglei­tung ersetzt diese Abklä­rung nicht.

Wel­che Metho­den kom­men zum Ein­satz?

Je nach Aus­bil­dung reicht das Spek­trum von Bera­tung zu Trai­nings­be­las­tung über manu­elle Ver­fah­ren bis zu Ernäh­rungs­be­ra­tung und aus­lei­ten­den Ver­fah­ren.

Über­nimmt die Kran­ken­kasse die Kos­ten?

Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen über­neh­men Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen in der Regel nicht. Man­che pri­vate Zusatz­ver­si­che­run­gen erstat­ten die Kos­ten ganz oder teil­weise. Details erfra­gen Sie direkt bei Ihrer Kasse oder Ver­si­che­rung.

Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis zu den Fach­be­rei­chen und Kate­go­rien:
Die auf die­ser Seite genutz­ten Begriffe die­nen als the­ma­ti­sche Such­ka­te­go­rien zur Ori­en­tie­rung inner­halb unse­res Ver­zeich­nis­ses. Sie beschrei­ben die kom­ple­men­tär­me­di­zi­ni­schen, natur­heil­kund­li­chen oder ganz­heit­li­chen Betä­ti­gungs­fel­der der gelis­te­ten Heil­prak­ti­ker. Die Bezeich­nun­gen sind nicht mit fach­ärzt­li­chen Titeln (wie z. B. in der uni­ver­si­tä­ren All­er­go­lo­gie oder Endo­kri­no­lo­gie) gleich­zu­set­zen. Die vor­ge­stell­ten Metho­den (z. B. Osteo­pa­thie, Aku­punk­tur oder Homöo­pa­thie) gehö­ren pri­mär zur natur­heil­kund­li­chen Erfah­rungs­me­di­zin; ihre Wirk­sam­keit ist wis­sen­schaft­lich und schul­me­di­zi­nisch nicht in jedem Fall aner­kannt oder unum­strit­ten bewie­sen. Aus der Zuord­nung eines The­ra­peu­ten zu einer Kate­go­rie lei­tet sich kein Heil- oder Lin­de­rungs­ver­spre­chen ab. Für die Ein­hal­tung spe­zi­fi­scher Wer­be­ver­bote auf den Ein­zel­pro­fi­len (wie dem Ver­bot von Vor­her-Nach­her-Bil­dern im Bereich der ästhe­ti­schen Behand­lun­gen gemäß § 11 HWG) sind die gelis­te­ten Behand­ler selbst ver­ant­wort­lich.
Zeige 1 – 30 von 56
Stand­ort