Das Bobath-Kon­­­zept ist ein spe­zia­li­sier­tes Behand­lungs­kon­zept für Men­schen mit neu­ro­lo­gisch beding­ten Bewe­gungs­stö­run­gen, etwa nach einem Schlag­an­fall, bei Mul­ti­pler Skle­rose, nach einem Schä­­del-Hirn-Trauma oder bei Kin­dern mit Zere­bral­pa­rese. Die Anwen­dung die­ses Kon­zepts erfor­dert eine aner­kannte Bobath-Zusat­z­aus­­bil­­dung, die nicht auto­ma­tisch Teil der Heil­prak­ti­ker­er­laub­nis ist. Ein Ein­trag in die­sem Ver­zeich­nis ist keine Bestä­ti­gung, dass die jewei­lige Pra­xis über diese Zusatz­aus­bil­dung ver­fügt, dies ist direkt bei der Pra­xis zu erfra­gen.

Sofern die ent­spre­chende Qua­li­fi­ka­tion vor­liegt, kann die Anwen­dung des Bobath-Kon­­­zepts unter ande­rem umfas­sen:

  • Bewe­gungs­an­bah­nung und Unter­stüt­zung phy­sio­lo­gi­scher Bewe­gungs­mus­ter
  • Bera­tung zu Lage­rung und All­tags­hand­lun­gen
  • Beglei­tung im Rah­men eines inter­dis­zi­pli­nä­ren Reha-Kon­­­zepts

Das Bobath-Kon­­­zept wird in der Regel im Rah­men einer ärzt­lich ver­ord­ne­ten und beglei­te­ten Reha­bi­li­ta­ti­ons­be­hand­lung ein­ge­setzt, übli­cher­weise durch Phy­sio­the­ra­peu­ten, Ergo­the­ra­peu­ten oder Logo­pä­den mit ent­spre­chen­der Zusatz­aus­bil­dung. Eine heil­prak­ti­ker­li­che Anwen­dung kann allen­falls eine ergän­zende, unter­stüt­zende Rolle ein­neh­men und ersetzt weder die ärzt­li­che Dia­gnos­tik und Ver­laufs­kon­trolle noch eine bestehende phy­sio­the­ra­peu­ti­sche, ergo­the­ra­peu­ti­sche oder logo­pä­di­sche Behand­lung. Bei neu­ro­lo­gi­schen Erkran­kun­gen ist eine kon­ti­nu­ier­li­che ärzt­li­che Betreu­ung not­wen­dig, gerade bei frisch auf­ge­tre­te­nen Erkran­kun­gen wie einem Schlag­an­fall sollte jede Behand­lung eng mit dem behan­deln­den Ärzte- und Reha-Team abge­stimmt wer­den. Eine Hei­lung oder ein bestimm­tes Behand­lungs­er­geb­nis kann nicht garan­tiert wer­den.

FAQ
Darf jeder Heil­prak­ti­ker nach dem Bobath-Kon­zept behan­deln?

Nein. Die Anwen­dung des Bobath-Kon­zepts erfor­dert eine aner­kannte Zusatz­aus­bil­dung, die nicht auto­ma­tisch Teil der Heil­prak­ti­ker­er­laub­nis ist. Die kon­krete Qua­li­fi­ka­tion ist direkt bei der jewei­li­gen Pra­xis zu erfra­gen.

Kann eine heil­prak­ti­ker­li­che Anwen­dung die phy­sio­the­ra­peu­ti­sche Bobath-Behand­lung erset­zen?

Nein. Das Bobath-Kon­zept wird in der Regel im Rah­men einer ärzt­lich ver­ord­ne­ten Reha­bi­li­ta­ti­ons­be­hand­lung durch Phy­sio­the­ra­peu­ten, Ergo­the­ra­peu­ten oder Logo­pä­den ein­ge­setzt. Eine heil­prak­ti­ker­li­che Anwen­dung kann allen­falls ergän­zend wir­ken und ersetzt diese Behand­lung nicht.

Warum ist die Abstim­mung mit dem Ärzte-Team so wich­tig?

Bei neu­ro­lo­gi­schen Erkran­kun­gen wie einem Schlag­an­fall ist eine kon­ti­nu­ier­li­che ärzt­li­che Betreu­ung not­wen­dig. Jede Behand­lung sollte eng mit dem behan­deln­den Ärzte- und Reha-Team abge­stimmt wer­den.

Über­nimmt die Kran­ken­kasse die Kos­ten?

Die ärzt­lich ver­ord­nete Bobath-Behand­lung durch Phy­sio­the­ra­peu­ten, Ergo­the­ra­peu­ten oder Logo­pä­den wird von der Kran­ken­kasse in der Regel über­nom­men oder bezu­schusst. Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen über­neh­men gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen dage­gen in der Regel nicht. Details erfra­gen Sie direkt bei Ihrer Kasse.

Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis zu den Behand­lungs­me­tho­den:
Die oben auf­ge­führ­ten Beschrei­bun­gen die­nen aus­schließ­lich der neu­tra­len Pati­en­ten­in­for­ma­tion und der geschicht­li­chen Auf­klä­rung über die jewei­li­gen natur­heil­kund­li­chen und alter­na­tiv­me­di­zi­ni­schen Ver­fah­ren. Bei den dar­ge­stell­ten Metho­den han­delt es sich um The­ra­pie­ver­fah­ren der Erfah­rungs­me­di­zin, die nicht zwin­gend den all­ge­mein aner­kann­ten wis­sen­schaft­li­chen Stan­dards der Schul­me­di­zin ent­spre­chen. Die Texte stel­len kei­ner­lei Heil- oder Wirk­sam­keits­ver­spre­chen dar und kön­nen eine indi­vi­du­elle Bera­tung oder Behand­lung durch eine qua­li­fi­zierte Fach­kraft nicht erset­zen. Die Ver­ant­wor­tung für die kon­kre­ten Inhalte, Ange­bote und Wer­be­aus­sa­gen auf den nach­fol­gen­den The­ra­peu­ten­pro­fi­len liegt aus­schließ­lich bei den jewei­li­gen Heil­prak­ti­kern selbst.
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