Das Bobath-Konzept ist ein spezialisiertes Behandlungskonzept für Menschen mit neurologisch bedingten Bewegungsstörungen, etwa nach einem Schlaganfall, bei Multipler Sklerose, nach einem Schädel-Hirn-Trauma oder bei Kindern mit Zerebralparese. Die Anwendung dieses Konzepts erfordert eine anerkannte Bobath-Zusatzausbildung, die nicht automatisch Teil der Heilpraktikererlaubnis ist. Ein Eintrag in diesem Verzeichnis ist keine Bestätigung, dass die jeweilige Praxis über diese Zusatzausbildung verfügt, dies ist direkt bei der Praxis zu erfragen.
Sofern die entsprechende Qualifikation vorliegt, kann die Anwendung des Bobath-Konzepts unter anderem umfassen:
- Bewegungsanbahnung und Unterstützung physiologischer Bewegungsmuster
- Beratung zu Lagerung und Alltagshandlungen
- Begleitung im Rahmen eines interdisziplinären Reha-Konzepts
Das Bobath-Konzept wird in der Regel im Rahmen einer ärztlich verordneten und begleiteten Rehabilitationsbehandlung eingesetzt, üblicherweise durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden mit entsprechender Zusatzausbildung. Eine heilpraktikerliche Anwendung kann allenfalls eine ergänzende, unterstützende Rolle einnehmen und ersetzt weder die ärztliche Diagnostik und Verlaufskontrolle noch eine bestehende physiotherapeutische, ergotherapeutische oder logopädische Behandlung. Bei neurologischen Erkrankungen ist eine kontinuierliche ärztliche Betreuung notwendig, gerade bei frisch aufgetretenen Erkrankungen wie einem Schlaganfall sollte jede Behandlung eng mit dem behandelnden Ärzte- und Reha-Team abgestimmt werden. Eine Heilung oder ein bestimmtes Behandlungsergebnis kann nicht garantiert werden.
Darf jeder Heilpraktiker nach dem Bobath-Konzept behandeln?
Nein. Die Anwendung des Bobath-Konzepts erfordert eine anerkannte Zusatzausbildung, die nicht automatisch Teil der Heilpraktikererlaubnis ist. Die konkrete Qualifikation ist direkt bei der jeweiligen Praxis zu erfragen.
Kann eine heilpraktikerliche Anwendung die physiotherapeutische Bobath-Behandlung ersetzen?
Nein. Das Bobath-Konzept wird in der Regel im Rahmen einer ärztlich verordneten Rehabilitationsbehandlung durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden eingesetzt. Eine heilpraktikerliche Anwendung kann allenfalls ergänzend wirken und ersetzt diese Behandlung nicht.
Warum ist die Abstimmung mit dem Ärzte-Team so wichtig?
Bei neurologischen Erkrankungen wie einem Schlaganfall ist eine kontinuierliche ärztliche Betreuung notwendig. Jede Behandlung sollte eng mit dem behandelnden Ärzte- und Reha-Team abgestimmt werden.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die ärztlich verordnete Bobath-Behandlung durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden wird von der Krankenkasse in der Regel übernommen oder bezuschusst. Heilpraktikerleistungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen dagegen in der Regel nicht. Details erfragen Sie direkt bei Ihrer Kasse.
Die oben aufgeführten Beschreibungen dienen ausschließlich der neutralen Patienteninformation und der geschichtlichen Aufklärung über die jeweiligen naturheilkundlichen und alternativmedizinischen Verfahren. Bei den dargestellten Methoden handelt es sich um Therapieverfahren der Erfahrungsmedizin, die nicht zwingend den allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards der Schulmedizin entsprechen. Die Texte stellen keinerlei Heil- oder Wirksamkeitsversprechen dar und können eine individuelle Beratung oder Behandlung durch eine qualifizierte Fachkraft nicht ersetzen. Die Verantwortung für die konkreten Inhalte, Angebote und Werbeaussagen auf den nachfolgenden Therapeutenprofilen liegt ausschließlich bei den jeweiligen Heilpraktikern selbst.
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