Elek­tro­aku­punk­tur nach Voll (EAV) ist ein Ver­fah­ren, bei dem mit einem spe­zi­el­len Mess­ge­rät der elek­tri­sche Haut­wi­der­stand an Aku­punk­tur­punk­ten gemes­sen wird. Aus den Mess­wer­ten sol­len nach Anga­ben sei­ner Anwen­der Rück­schlüsse auf Organ­zu­stände, Belas­tun­gen oder Unver­träg­lich­kei­ten gezo­gen wer­den kön­nen. Heil­prak­ti­ker mit die­ser Zusatz­qua­li­fi­ka­tion set­zen die EAV je nach Aus­bil­dung als Teil eines indi­vi­du­el­len Bera­­tungs- oder Behand­lungs­kon­zepts ein.

Je nach Aus­bil­dung und Vor­ge­hen kann die Anwen­dung der EAV unter ande­rem umfas­sen:

  • Mes­sung des Haut­wi­der­stands an Aku­punk­tur­punk­ten
  • Bera­tung zu ver­mu­te­ten Organ- oder Belas­tungs­zu­sam­men­hän­gen
  • Tes­tung von Prä­pa­ra­ten im Rah­men der Behand­lung
  • Beglei­tung im Rah­men indi­vi­du­el­ler Behand­lungs­kon­zepte

Die wis­sen­schaft­li­che Grund­an­nahme der EAV, dass die Haut­wi­der­stands­mes­sung an Aku­punk­tur­punk­ten zuver­läs­sige Infor­ma­tio­nen über Organ­zu­stände, All­er­gien oder Unver­träg­lich­kei­ten lie­fert, ist wis­sen­schaft­lich nicht belegt. Die EAV ist kein aner­kann­tes dia­gnos­ti­sches Ver­fah­ren und ersetzt keine ärzt­li­che Dia­gnos­tik, ins­be­son­dere nicht zur Fest­stel­lung von All­er­gien, Organ­er­kran­kun­gen oder Unver­träg­lich­kei­ten. Eine Hei­lung oder ein bestimm­tes Behand­lungs­er­geb­nis kann nicht garan­tiert wer­den. Bei bestehen­den Erkran­kun­gen sollte vorab ärzt­li­cher Rat ein­ge­holt wer­den.

FAQ
Was ist Elek­tro­aku­punk­tur nach Voll (EAV)?

EAV ist ein Ver­fah­ren, bei dem mit einem spe­zi­el­len Mess­ge­rät der elek­tri­sche Haut­wi­der­stand an Aku­punk­tur­punk­ten gemes­sen wird, um nach Anga­ben sei­ner Anwen­der Rück­schlüsse auf Organ­zu­stände oder Belas­tun­gen zu zie­hen.

Ist EAV ein aner­kann­tes dia­gnos­ti­sches Ver­fah­ren?

Nein. Die wis­sen­schaft­li­che Grund­an­nahme ist nicht belegt. Die EAV ersetzt keine ärzt­li­che Dia­gnos­tik, ins­be­son­dere nicht zur Fest­stel­lung von All­er­gien, Organ­er­kran­kun­gen oder Unver­träg­lich­kei­ten.

Kann ein bestimm­tes Ergeb­nis garan­tiert wer­den?

Nein. Eine Hei­lung oder ein bestimm­tes Behand­lungs­er­geb­nis kann nicht garan­tiert wer­den. Bei bestehen­den Erkran­kun­gen sollte vorab ärzt­li­cher Rat ein­ge­holt wer­den.

Über­nimmt die Kran­ken­kasse die Kos­ten?

Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen über­neh­men Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen ein­schließ­lich EAV in der Regel nicht. Man­che pri­vate Zusatz­ver­si­che­run­gen erstat­ten die Kos­ten ganz oder teil­weise. Details erfra­gen Sie direkt bei Ihrer Kasse oder Ver­si­che­rung.

Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis zu den Behand­lungs­me­tho­den:
Die oben auf­ge­führ­ten Beschrei­bun­gen die­nen aus­schließ­lich der neu­tra­len Pati­en­ten­in­for­ma­tion und der geschicht­li­chen Auf­klä­rung über die jewei­li­gen natur­heil­kund­li­chen und alter­na­tiv­me­di­zi­ni­schen Ver­fah­ren. Bei den dar­ge­stell­ten Metho­den han­delt es sich um The­ra­pie­ver­fah­ren der Erfah­rungs­me­di­zin, die nicht zwin­gend den all­ge­mein aner­kann­ten wis­sen­schaft­li­chen Stan­dards der Schul­me­di­zin ent­spre­chen. Die Texte stel­len kei­ner­lei Heil- oder Wirk­sam­keits­ver­spre­chen dar und kön­nen eine indi­vi­du­elle Bera­tung oder Behand­lung durch eine qua­li­fi­zierte Fach­kraft nicht erset­zen. Die Ver­ant­wor­tung für die kon­kre­ten Inhalte, Ange­bote und Wer­be­aus­sa­gen auf den nach­fol­gen­den The­ra­peu­ten­pro­fi­len liegt aus­schließ­lich bei den jewei­li­gen Heil­prak­ti­kern selbst.
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