EMDR (Eye Move­ment Desen­si­tiza­tion and Repro­ces­sing) ist ein Ver­fah­ren zur Ver­ar­bei­tung belas­ten­der Erin­ne­run­gen, bei dem eine bila­te­rale Sti­mu­la­tion, meist durch geführte Augen­be­we­gun­gen, mit der geziel­ten Erin­ne­rung an belas­tende Ereig­nisse kom­bi­niert wird. EMDR ist ein wis­sen­schaft­lich aner­kann­tes Ver­fah­ren, das unter ande­rem in inter­na­tio­na­len Leit­li­nien zur Behand­lung der Post­trau­ma­ti­schen Belas­tungs­stö­rung (PTBS) emp­foh­len wird.

Die Anwen­dung von EMDR zur Behand­lung von Trau­ma­fol­ge­stö­run­gen ist in Deutsch­land Per­so­nen mit einer Erlaub­nis zur Aus­übung der Psy­cho­the­ra­pie vor­be­hal­ten, also Ärz­ten, appro­bier­ten Psy­cho­the­ra­peu­ten oder Heil­prak­ti­kern für Psy­cho­the­ra­pie (HP Psych). Eine all­ge­meine Heil­prak­ti­ker­er­laub­nis ohne diese Zusatz­qua­li­fi­ka­tion berech­tigt nicht zur Anwen­dung von EMDR im the­ra­peu­ti­schen Sinn.

Je nach Aus­bil­dung und Vor­ge­hen kann eine EMDR-Behan­d­­lung unter ande­rem umfas­sen:

  • Aus­führ­li­che Ana­mnese und Vor­be­rei­tung
  • Bila­te­rale Sti­mu­la­tion in Kom­bi­na­tion mit geziel­ter Erin­ne­rungs­ar­beit
  • Sta­bi­li­sie­rende Übun­gen vor und nach der Sit­zung
  • Beglei­tung über meh­rere Sit­zun­gen

Auch bei einer grund­sätz­lich guten Stu­di­en­lage kann ein bestimm­tes Behand­lungs­er­geb­nis nicht garan­tiert wer­den. EMDR sollte aus­schließ­lich von ent­spre­chend aus­ge­bil­de­ten und zur Psy­cho­the­ra­pie berech­tig­ten Per­so­nen durch­ge­führt wer­den, da eine unsach­ge­mäße Anwen­dung, ins­be­son­dere ohne aus­rei­chende Sta­bi­li­sie­rung, zu einer Retrau­ma­ti­sie­rung oder Ver­schlech­te­rung des Zustands füh­ren kann. Bei Ver­dacht auf eine schwere psy­chi­sche Erkran­kung, aku­ten Kri­sen oder Sui­zid­ge­dan­ken ist unver­züg­lich ärzt­li­che oder fach­ärzt­li­che Hilfe erfor­der­lich.

FAQ
Was ist EMDR?

EMDR ist ein wis­sen­schaft­lich aner­kann­tes Ver­fah­ren zur Ver­ar­bei­tung belas­ten­der Erin­ne­run­gen, bei dem eine bila­te­rale Sti­mu­la­tion mit geziel­ter Erin­ne­rungs­ar­beit kom­bi­niert wird. Es wird unter ande­rem in inter­na­tio­na­len Leit­li­nien zur Behand­lung der PTBS emp­foh­len.

Darf jeder Heil­prak­ti­ker EMDR anwen­den?

Nein. Die Anwen­dung von EMDR zur Behand­lung von Trau­ma­fol­ge­stö­run­gen ist Ärz­ten, appro­bier­ten Psy­cho­the­ra­peu­ten oder Heil­prak­ti­kern für Psy­cho­the­ra­pie (HP Psych) vor­be­hal­ten. Eine all­ge­meine Heil­prak­ti­ker­er­laub­nis berech­tigt nicht dazu.

Wel­che Risi­ken hat eine unsach­ge­mäße Anwen­dung von EMDR?

Eine unsach­ge­mäße Anwen­dung, ins­be­son­dere ohne aus­rei­chende Sta­bi­li­sie­rung, kann zu einer Retrau­ma­ti­sie­rung oder Ver­schlech­te­rung des Zustands füh­ren. EMDR sollte daher aus­schließ­lich von ent­spre­chend aus­ge­bil­de­ten und berech­tig­ten Per­so­nen durch­ge­führt wer­den.

Über­nimmt die Kran­ken­kasse die Kos­ten?

Bei appro­bier­ten Psy­cho­the­ra­peu­ten und Ärz­ten kann EMDR im Rah­men einer Richt­li­ni­en­psy­cho­the­ra­pie von der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung über­nom­men wer­den. Bei Heil­prak­ti­kern für Psy­cho­the­ra­pie über­neh­men gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen die Kos­ten in der Regel nicht. Details erfra­gen Sie direkt bei Ihrer Kasse.

Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis zu den Behand­lungs­me­tho­den:
Die oben auf­ge­führ­ten Beschrei­bun­gen die­nen aus­schließ­lich der neu­tra­len Pati­en­ten­in­for­ma­tion und der geschicht­li­chen Auf­klä­rung über die jewei­li­gen natur­heil­kund­li­chen und alter­na­tiv­me­di­zi­ni­schen Ver­fah­ren. Bei den dar­ge­stell­ten Metho­den han­delt es sich um The­ra­pie­ver­fah­ren der Erfah­rungs­me­di­zin, die nicht zwin­gend den all­ge­mein aner­kann­ten wis­sen­schaft­li­chen Stan­dards der Schul­me­di­zin ent­spre­chen. Die Texte stel­len kei­ner­lei Heil- oder Wirk­sam­keits­ver­spre­chen dar und kön­nen eine indi­vi­du­elle Bera­tung oder Behand­lung durch eine qua­li­fi­zierte Fach­kraft nicht erset­zen. Die Ver­ant­wor­tung für die kon­kre­ten Inhalte, Ange­bote und Wer­be­aus­sa­gen auf den nach­fol­gen­den The­ra­peu­ten­pro­fi­len liegt aus­schließ­lich bei den jewei­li­gen Heil­prak­ti­kern selbst.
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Mela­nie Heit­mann
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