Hyp­no­the­ra­pie nutzt einen Zustand fokus­sier­ter Auf­merk­sam­keit und Ent­span­nung, die Trance, um Zugang zu unbe­wuss­ten Res­sour­cen zu erhal­ten und Ver­än­de­rungs­pro­zesse zu unter­stüt­zen. Heil­prak­ti­ker mit die­sem Metho­den­schwer­punkt, ins­be­son­dere sol­che mit einer Erlaub­nis als Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie, set­zen Hyp­no­the­ra­pie je nach Aus­bil­dung im Rah­men eines indi­vi­du­el­len Behand­lungs­kon­zepts ein.

Je nach Aus­bil­dung und Vor­ge­hen kann die Hyp­no­the­ra­pie unter ande­rem umfas­sen:

  • Ein­lei­tung eines Tran­ce­zu­stands durch ver­schie­dene Tech­ni­ken
  • Arbeit mit inne­ren Bil­dern und Res­sour­cen
  • Bera­tung zu Selbst­hyp­nose für den All­tag
  • Beglei­tung über meh­rere Sit­zun­gen

Für ein­zelne Anwen­dungs­be­rei­che der Hyp­no­the­ra­pie, etwa im Zusam­men­hang mit Reiz­darm­be­schwer­den oder Rauch­ent­wöh­nung, lie­gen wis­sen­schaft­li­che Unter­su­chun­gen vor, ins­ge­samt fällt die Evi­denz­lage aber je nach Anwen­dungs­ge­biet unter­schied­lich aus. Eine Hei­lung oder ein bestimm­tes Behand­lungs­er­geb­nis kann nicht garan­tiert wer­den. Die Anwen­dung von Hyp­no­the­ra­pie zur Behand­lung psy­chi­scher Erkran­kun­gen ist Per­so­nen mit einer Erlaub­nis zur Aus­übung der Psy­cho­the­ra­pie vor­be­hal­ten, also Ärz­ten, appro­bier­ten Psy­cho­the­ra­peu­ten oder Heil­prak­ti­kern für Psy­cho­the­ra­pie. Hyp­no­the­ra­pie ersetzt keine ärzt­li­che oder psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Dia­gnos­tik. Bei Ver­dacht auf eine schwere psy­chi­sche Erkran­kung, Psy­cho­sen, aku­ten Kri­sen oder Sui­zid­ge­dan­ken ist unver­züg­lich ärzt­li­che oder fach­ärzt­li­che Hilfe erfor­der­lich.

FAQ
Was ist Hyp­no­the­ra­pie?

Hyp­no­the­ra­pie nutzt einen Zustand fokus­sier­ter Auf­merk­sam­keit und Ent­span­nung, die Trance, um Zugang zu unbe­wuss­ten Res­sour­cen zu erhal­ten und Ver­än­de­rungs­pro­zesse zu unter­stüt­zen.

Ist die Wirk­sam­keit von Hyp­no­the­ra­pie wis­sen­schaft­lich belegt?

Für ein­zelne Anwen­dungs­be­rei­che wie Reiz­darm­be­schwer­den oder Rauch­ent­wöh­nung lie­gen wis­sen­schaft­li­che Unter­su­chun­gen vor, ins­ge­samt fällt die Evi­denz­lage je nach Anwen­dungs­ge­biet unter­schied­lich aus. Eine Hei­lung kann nicht garan­tiert wer­den.

Darf jeder Heil­prak­ti­ker Hyp­no­the­ra­pie zur Behand­lung psy­chi­scher Erkran­kun­gen anwen­den?

Nein. Die Anwen­dung von Hyp­no­the­ra­pie zur Behand­lung psy­chi­scher Erkran­kun­gen ist Ärz­ten, appro­bier­ten Psy­cho­the­ra­peu­ten oder Heil­prak­ti­kern für Psy­cho­the­ra­pie vor­be­hal­ten.

Über­nimmt die Kran­ken­kasse die Kos­ten?

Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen über­neh­men heil­prak­ti­ker­li­che Leis­tun­gen in der Regel nicht, auch nicht bei Hyp­no­the­ra­pie. Man­che pri­vate Zusatz­ver­si­che­run­gen erstat­ten die Kos­ten ganz oder teil­weise. Details erfra­gen Sie direkt bei Ihrer Kasse oder Ver­si­che­rung.

Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis zu den Behand­lungs­me­tho­den:
Die oben auf­ge­führ­ten Beschrei­bun­gen die­nen aus­schließ­lich der neu­tra­len Pati­en­ten­in­for­ma­tion und der geschicht­li­chen Auf­klä­rung über die jewei­li­gen natur­heil­kund­li­chen und alter­na­tiv­me­di­zi­ni­schen Ver­fah­ren. Bei den dar­ge­stell­ten Metho­den han­delt es sich um The­ra­pie­ver­fah­ren der Erfah­rungs­me­di­zin, die nicht zwin­gend den all­ge­mein aner­kann­ten wis­sen­schaft­li­chen Stan­dards der Schul­me­di­zin ent­spre­chen. Die Texte stel­len kei­ner­lei Heil- oder Wirk­sam­keits­ver­spre­chen dar und kön­nen eine indi­vi­du­elle Bera­tung oder Behand­lung durch eine qua­li­fi­zierte Fach­kraft nicht erset­zen. Die Ver­ant­wor­tung für die kon­kre­ten Inhalte, Ange­bote und Wer­be­aus­sa­gen auf den nach­fol­gen­den The­ra­peu­ten­pro­fi­len liegt aus­schließ­lich bei den jewei­li­gen Heil­prak­ti­kern selbst.
1 — 30 of 34 shown
Stand­ort