Low-Level-Lasertherapie (LLLT), auch Soft- oder Kaltlasertherapie genannt, ist ein Verfahren, bei dem Licht niedriger Intensität auf die Haut oder bestimmte Körperbereiche gerichtet wird. Heilpraktiker mit dieser Zusatzqualifikation setzen die LLLT je nach Ausbildung und verwendetem Gerät im Rahmen eines individuellen Behandlungskonzepts ein.
Je nach Ausbildung und Gerät kann die Anwendung der LLLT unter anderem umfassen:
- Lokale Anwendung an betroffenen Körperstellen
- Begleitung im Rahmen individueller Behandlungskonzepte
- Beratung zur Anwendungsdauer und Behandlungsserie
Die wissenschaftliche Studienlage zur LLLT fällt je nach Anwendungsgebiet, Gerät und Dosierung unterschiedlich aus, für einzelne Anwendungsbereiche liegen wissenschaftliche Untersuchungen vor, insgesamt ist die Evidenzlage aber uneinheitlich. Eine Heilung oder ein bestimmtes Behandlungsergebnis kann nicht garantiert werden. Die verwendeten Geräte unterliegen als Medizinprodukte eigenen regulatorischen Vorgaben. LLLT ersetzt keine ärztliche Diagnostik. Bei bestehenden Augenerkrankungen, Epilepsie, Schwangerschaft, Hautkrebs oder anderen ernsthaften Erkrankungen sowie im Bereich der Augen ist die Anwendung nicht oder nur nach vorheriger ärztlicher Abklärung geeignet.
Was ist Low-Level-Lasertherapie (LLLT)?
LLLT, auch Soft- oder Kaltlasertherapie genannt, ist ein Verfahren, bei dem Licht niedriger Intensität auf die Haut oder bestimmte Körperbereiche gerichtet wird.
Ist die Wirksamkeit von LLLT wissenschaftlich belegt?
Die Studienlage fällt je nach Anwendungsgebiet, Gerät und Dosierung unterschiedlich aus. Für einzelne Bereiche liegen Untersuchungen vor, insgesamt ist die Evidenzlage aber uneinheitlich. Eine Heilung kann nicht garantiert werden.
Für wen ist LLLT nicht geeignet?
Bei bestehenden Augenerkrankungen, Epilepsie, Schwangerschaft, Hautkrebs oder anderen ernsthaften Erkrankungen sowie im Bereich der Augen ist die Anwendung nicht oder nur nach vorheriger ärztlicher Abklärung geeignet.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen einschließlich LLLT in der Regel nicht. Manche private Zusatzversicherungen erstatten die Kosten ganz oder teilweise. Details erfragen Sie direkt bei Ihrer Kasse oder Versicherung.
Die oben aufgeführten Beschreibungen dienen ausschließlich der neutralen Patienteninformation und der geschichtlichen Aufklärung über die jeweiligen naturheilkundlichen und alternativmedizinischen Verfahren. Bei den dargestellten Methoden handelt es sich um Therapieverfahren der Erfahrungsmedizin, die nicht zwingend den allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards der Schulmedizin entsprechen. Die Texte stellen keinerlei Heil- oder Wirksamkeitsversprechen dar und können eine individuelle Beratung oder Behandlung durch eine qualifizierte Fachkraft nicht ersetzen. Die Verantwortung für die konkreten Inhalte, Angebote und Werbeaussagen auf den nachfolgenden Therapeutenprofilen liegt ausschließlich bei den jeweiligen Heilpraktikern selbst.
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