Low-Level-Laser­­the­ra­pie (LLLT), auch Soft- oder Kalt­la­ser­the­ra­pie genannt, ist ein Ver­fah­ren, bei dem Licht nied­ri­ger Inten­si­tät auf die Haut oder bestimmte Kör­per­be­rei­che gerich­tet wird. Heil­prak­ti­ker mit die­ser Zusatz­qua­li­fi­ka­tion set­zen die LLLT je nach Aus­bil­dung und ver­wen­de­tem Gerät im Rah­men eines indi­vi­du­el­len Behand­lungs­kon­zepts ein.

Je nach Aus­bil­dung und Gerät kann die Anwen­dung der LLLT unter ande­rem umfas­sen:

  • Lokale Anwen­dung an betrof­fe­nen Kör­per­stel­len
  • Beglei­tung im Rah­men indi­vi­du­el­ler Behand­lungs­kon­zepte
  • Bera­tung zur Anwen­dungs­dauer und Behand­lungs­se­rie

Die wis­sen­schaft­li­che Stu­di­en­lage zur LLLT fällt je nach Anwen­dungs­ge­biet, Gerät und Dosie­rung unter­schied­lich aus, für ein­zelne Anwen­dungs­be­rei­che lie­gen wis­sen­schaft­li­che Unter­su­chun­gen vor, ins­ge­samt ist die Evi­denz­lage aber unein­heit­lich. Eine Hei­lung oder ein bestimm­tes Behand­lungs­er­geb­nis kann nicht garan­tiert wer­den. Die ver­wen­de­ten Geräte unter­lie­gen als Medi­zin­pro­dukte eige­nen regu­la­to­ri­schen Vor­ga­ben. LLLT ersetzt keine ärzt­li­che Dia­gnos­tik. Bei bestehen­den Augen­er­kran­kun­gen, Epi­lep­sie, Schwan­ger­schaft, Haut­krebs oder ande­ren ernst­haf­ten Erkran­kun­gen sowie im Bereich der Augen ist die Anwen­dung nicht oder nur nach vor­he­ri­ger ärzt­li­cher Abklä­rung geeig­net.

FAQ
Was ist Low-Level-Laser­the­ra­pie (LLLT)?

LLLT, auch Soft- oder Kalt­la­ser­the­ra­pie genannt, ist ein Ver­fah­ren, bei dem Licht nied­ri­ger Inten­si­tät auf die Haut oder bestimmte Kör­per­be­rei­che gerich­tet wird.

Ist die Wirk­sam­keit von LLLT wis­sen­schaft­lich belegt?

Die Stu­di­en­lage fällt je nach Anwen­dungs­ge­biet, Gerät und Dosie­rung unter­schied­lich aus. Für ein­zelne Berei­che lie­gen Unter­su­chun­gen vor, ins­ge­samt ist die Evi­denz­lage aber unein­heit­lich. Eine Hei­lung kann nicht garan­tiert wer­den.

Für wen ist LLLT nicht geeig­net?

Bei bestehen­den Augen­er­kran­kun­gen, Epi­lep­sie, Schwan­ger­schaft, Haut­krebs oder ande­ren ernst­haf­ten Erkran­kun­gen sowie im Bereich der Augen ist die Anwen­dung nicht oder nur nach vor­he­ri­ger ärzt­li­cher Abklä­rung geeig­net.

Über­nimmt die Kran­ken­kasse die Kos­ten?

Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen über­neh­men Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen ein­schließ­lich LLLT in der Regel nicht. Man­che pri­vate Zusatz­ver­si­che­run­gen erstat­ten die Kos­ten ganz oder teil­weise. Details erfra­gen Sie direkt bei Ihrer Kasse oder Ver­si­che­rung.

Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis zu den Behand­lungs­me­tho­den:
Die oben auf­ge­führ­ten Beschrei­bun­gen die­nen aus­schließ­lich der neu­tra­len Pati­en­ten­in­for­ma­tion und der geschicht­li­chen Auf­klä­rung über die jewei­li­gen natur­heil­kund­li­chen und alter­na­tiv­me­di­zi­ni­schen Ver­fah­ren. Bei den dar­ge­stell­ten Metho­den han­delt es sich um The­ra­pie­ver­fah­ren der Erfah­rungs­me­di­zin, die nicht zwin­gend den all­ge­mein aner­kann­ten wis­sen­schaft­li­chen Stan­dards der Schul­me­di­zin ent­spre­chen. Die Texte stel­len kei­ner­lei Heil- oder Wirk­sam­keits­ver­spre­chen dar und kön­nen eine indi­vi­du­elle Bera­tung oder Behand­lung durch eine qua­li­fi­zierte Fach­kraft nicht erset­zen. Die Ver­ant­wor­tung für die kon­kre­ten Inhalte, Ange­bote und Wer­be­aus­sa­gen auf den nach­fol­gen­den The­ra­peu­ten­pro­fi­len liegt aus­schließ­lich bei den jewei­li­gen Heil­prak­ti­kern selbst.
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