Lymph­drai­nage (Manu­elle Lymph­drai­nage, MLD) ist ein manu­el­les Ver­fah­ren zur Anre­gung des Lymph­flus­ses, das ins­be­son­dere bei Schwel­lun­gen und Lymph­öde­men ein­ge­setzt wird. Heil­prak­ti­ker mit die­ser Zusatz­qua­li­fi­ka­tion set­zen Lymph­drai­nage je nach Aus­bil­dung im Rah­men eines indi­vi­du­el­len Behand­lungs­kon­zepts ein.

Je nach Aus­bil­dung und Vor­ge­hen kann die Lymph­drai­nage unter ande­rem umfas­sen:

  • Sanfte, krei­sende Griff­tech­ni­ken zur Anre­gung des Lymph­flus­ses
  • Bera­tung zu unter­stüt­zen­den Maß­nah­men wie Kom­pres­sion und Bewe­gung
  • Beglei­tung bei Schwel­lungs­zu­stän­den

Für die Anwen­dung bei Lymph­öde­men und bestimm­ten Schwel­lungs­zu­stän­den lie­gen wis­sen­schaft­li­che Unter­su­chun­gen vor. Eine Hei­lung oder ein bestimm­tes Behand­lungs­er­geb­nis kann den­noch nicht garan­tiert wer­den. Lymph­drai­nage als ärzt­lich ver­ord­ne­tes Heil­mit­tel darf aus­schließ­lich von exami­nier­ten Phy­sio­the­ra­peu­ten oder Mas­seu­ren mit ent­spre­chen­der Zusatz­aus­bil­dung erbracht und über die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung abge­rech­net wer­den, davon zu unter­schei­den ist die hier ange­bo­tene Lymph­drai­nage im Rah­men der heil­prak­ti­ker­li­chen Tätig­keit. Lymph­drai­nage ist bei bestehen­der Herz­in­suf­fi­zi­enz, aku­ten Infek­tio­nen oder Ent­zün­dun­gen, unbe­han­del­ten bös­ar­ti­gen Tumor­er­kran­kun­gen, Throm­bo­sen sowie bei bestimm­ten Schild­drü­sen­er­kran­kun­gen nicht oder nur nach vor­he­ri­ger ärzt­li­cher Abklä­rung geeig­net.

FAQ
Was ist Lymph­drai­nage?

Lymph­drai­nage (Manu­elle Lymph­drai­nage, MLD) ist ein manu­el­les Ver­fah­ren zur Anre­gung des Lymph­flus­ses, das ins­be­son­dere bei Schwel­lun­gen und Lymph­öde­men ein­ge­setzt wird.

Ist die Lymph­drai­nage beim Heil­prak­ti­ker das­selbe wie eine ver­ord­nete Heil­mit­tel-Lymph­drai­nage?

Nein. Lymph­drai­nage als ärzt­lich ver­ord­ne­tes Heil­mit­tel darf aus­schließ­lich von exami­nier­ten Phy­sio­the­ra­peu­ten oder Mas­seu­ren mit ent­spre­chen­der Zusatz­aus­bil­dung erbracht und über die Kran­ken­kasse abge­rech­net wer­den. Die Lymph­drai­nage beim Heil­prak­ti­ker erfolgt im Rah­men der heil­prak­ti­ker­li­chen Tätig­keit.

Für wen ist Lymph­drai­nage nicht geeig­net?

Bei bestehen­der Herz­in­suf­fi­zi­enz, aku­ten Infek­tio­nen oder Ent­zün­dun­gen, unbe­han­del­ten bös­ar­ti­gen Tumor­er­kran­kun­gen, Throm­bo­sen sowie bestimm­ten Schild­drü­sen­er­kran­kun­gen ist Lymph­drai­nage nicht oder nur nach vor­he­ri­ger ärzt­li­cher Abklä­rung geeig­net.

Über­nimmt die Kran­ken­kasse die Kos­ten?

Die ärzt­lich ver­ord­nete Lymph­drai­nage durch Phy­sio­the­ra­peu­ten oder Mas­seure wird von der Kran­ken­kasse in der Regel über­nom­men oder bezu­schusst. Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen über­neh­men gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen dage­gen in der Regel nicht. Details erfra­gen Sie direkt bei Ihrer Kasse.

Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis zu den Behand­lungs­me­tho­den:
Die oben auf­ge­führ­ten Beschrei­bun­gen die­nen aus­schließ­lich der neu­tra­len Pati­en­ten­in­for­ma­tion und der geschicht­li­chen Auf­klä­rung über die jewei­li­gen natur­heil­kund­li­chen und alter­na­tiv­me­di­zi­ni­schen Ver­fah­ren. Bei den dar­ge­stell­ten Metho­den han­delt es sich um The­ra­pie­ver­fah­ren der Erfah­rungs­me­di­zin, die nicht zwin­gend den all­ge­mein aner­kann­ten wis­sen­schaft­li­chen Stan­dards der Schul­me­di­zin ent­spre­chen. Die Texte stel­len kei­ner­lei Heil- oder Wirk­sam­keits­ver­spre­chen dar und kön­nen eine indi­vi­du­elle Bera­tung oder Behand­lung durch eine qua­li­fi­zierte Fach­kraft nicht erset­zen. Die Ver­ant­wor­tung für die kon­kre­ten Inhalte, Ange­bote und Wer­be­aus­sa­gen auf den nach­fol­gen­den The­ra­peu­ten­pro­fi­len liegt aus­schließ­lich bei den jewei­li­gen Heil­prak­ti­kern selbst.
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