Lymphdrainage (Manuelle Lymphdrainage, MLD) ist ein manuelles Verfahren zur Anregung des Lymphflusses, das insbesondere bei Schwellungen und Lymphödemen eingesetzt wird. Heilpraktiker mit dieser Zusatzqualifikation setzen Lymphdrainage je nach Ausbildung im Rahmen eines individuellen Behandlungskonzepts ein.
Je nach Ausbildung und Vorgehen kann die Lymphdrainage unter anderem umfassen:
- Sanfte, kreisende Grifftechniken zur Anregung des Lymphflusses
- Beratung zu unterstützenden Maßnahmen wie Kompression und Bewegung
- Begleitung bei Schwellungszuständen
Für die Anwendung bei Lymphödemen und bestimmten Schwellungszuständen liegen wissenschaftliche Untersuchungen vor. Eine Heilung oder ein bestimmtes Behandlungsergebnis kann dennoch nicht garantiert werden. Lymphdrainage als ärztlich verordnetes Heilmittel darf ausschließlich von examinierten Physiotherapeuten oder Masseuren mit entsprechender Zusatzausbildung erbracht und über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, davon zu unterscheiden ist die hier angebotene Lymphdrainage im Rahmen der heilpraktikerlichen Tätigkeit. Lymphdrainage ist bei bestehender Herzinsuffizienz, akuten Infektionen oder Entzündungen, unbehandelten bösartigen Tumorerkrankungen, Thrombosen sowie bei bestimmten Schilddrüsenerkrankungen nicht oder nur nach vorheriger ärztlicher Abklärung geeignet.
Was ist Lymphdrainage?
Lymphdrainage (Manuelle Lymphdrainage, MLD) ist ein manuelles Verfahren zur Anregung des Lymphflusses, das insbesondere bei Schwellungen und Lymphödemen eingesetzt wird.
Ist die Lymphdrainage beim Heilpraktiker dasselbe wie eine verordnete Heilmittel-Lymphdrainage?
Nein. Lymphdrainage als ärztlich verordnetes Heilmittel darf ausschließlich von examinierten Physiotherapeuten oder Masseuren mit entsprechender Zusatzausbildung erbracht und über die Krankenkasse abgerechnet werden. Die Lymphdrainage beim Heilpraktiker erfolgt im Rahmen der heilpraktikerlichen Tätigkeit.
Für wen ist Lymphdrainage nicht geeignet?
Bei bestehender Herzinsuffizienz, akuten Infektionen oder Entzündungen, unbehandelten bösartigen Tumorerkrankungen, Thrombosen sowie bestimmten Schilddrüsenerkrankungen ist Lymphdrainage nicht oder nur nach vorheriger ärztlicher Abklärung geeignet.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die ärztlich verordnete Lymphdrainage durch Physiotherapeuten oder Masseure wird von der Krankenkasse in der Regel übernommen oder bezuschusst. Heilpraktikerleistungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen dagegen in der Regel nicht. Details erfragen Sie direkt bei Ihrer Kasse.
Die oben aufgeführten Beschreibungen dienen ausschließlich der neutralen Patienteninformation und der geschichtlichen Aufklärung über die jeweiligen naturheilkundlichen und alternativmedizinischen Verfahren. Bei den dargestellten Methoden handelt es sich um Therapieverfahren der Erfahrungsmedizin, die nicht zwingend den allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards der Schulmedizin entsprechen. Die Texte stellen keinerlei Heil- oder Wirksamkeitsversprechen dar und können eine individuelle Beratung oder Behandlung durch eine qualifizierte Fachkraft nicht ersetzen. Die Verantwortung für die konkreten Inhalte, Angebote und Werbeaussagen auf den nachfolgenden Therapeutenprofilen liegt ausschließlich bei den jeweiligen Heilpraktikern selbst.
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