Magne­­sium-Sau­er­­stoff-The­ra­pie ist ein Ver­fah­ren, das die Zufuhr von Magne­sium mit einer zusätz­li­chen Sau­er­stoff­gabe kom­bi­niert. Es geht auf phy­sio­lo­gi­sche For­schungs­ar­bei­ten zur Mikro­zir­ku­la­tion zurück und wird von Anwen­dern als unter­stüt­zende Maß­nahme zur För­de­rung der Durch­blu­tung in kleins­ten Blut­ge­fä­ßen beschrie­ben. Heil­prak­ti­ker mit die­ser Zusatz­qua­li­fi­ka­tion set­zen das Ver­fah­ren je nach Aus­bil­dung im Rah­men eines indi­vi­du­el­len Behand­lungs­kon­zepts ein.

Je nach Aus­bil­dung und kon­kre­tem Vor­ge­hen kann die Anwen­dung unter ande­rem umfas­sen:

  • Bera­tung zur indi­vi­du­el­len Eig­nung des Ver­fah­rens
  • Kom­bi­nierte Magne­­sium- und Sau­er­stoff­an­wen­dung im Rah­men eines Behand­lungs­kon­zepts
  • Beglei­tung über eine Behand­lungs­se­rie

Eine unab­hän­gig bestä­tigte wis­sen­schaft­li­che Wirk­sam­keit die­ses Ver­fah­rens für die Behand­lung kon­kre­ter Erkran­kun­gen ist nach aktu­el­lem For­schungs­stand nicht aus­rei­chend belegt. Eine Hei­lung, Lin­de­rung oder ein bestimm­tes Behand­lungs­er­geb­nis kann nicht ver­spro­chen oder garan­tiert wer­den. Das Ver­fah­ren ersetzt keine ärzt­li­che Dia­gnos­tik und Behand­lung. Je nach Art der Anwen­dung, ins­be­son­dere bei intra­ve­nö­ser Gabe, gel­ten eigene Sorg­falts­pflich­ten und Risi­ken, etwa im Zusam­men­hang mit der Injek­tion und der Magne­si­um­do­sie­rung. Bei bestehen­den Herz‑, Nie­­ren- oder Gefäß­er­kran­kun­gen, in der Schwan­ger­schaft sowie bei der Ein­nahme ande­rer Medi­ka­mente ist vor der Anwen­dung eine ärzt­li­che Abklä­rung zwin­gend erfor­der­lich.

FAQ
Was ist Magne­sium-Sau­er­stoff-The­ra­pie?

Magne­sium-Sau­er­stoff-The­ra­pie kom­bi­niert die Zufuhr von Magne­sium mit zusätz­li­cher Sau­er­stoff­gabe und wird von Anwen­dern zur Unter­stüt­zung der Durch­blu­tung in kleins­ten Blut­ge­fä­ßen beschrie­ben.

Ist die Wirk­sam­keit wis­sen­schaft­lich belegt?

Eine unab­hän­gig bestä­tigte wis­sen­schaft­li­che Wirk­sam­keit für die Behand­lung kon­kre­ter Erkran­kun­gen ist nach aktu­el­lem For­schungs­stand nicht aus­rei­chend belegt. Eine Hei­lung kann nicht garan­tiert wer­den.

Wel­che Risi­ken sind zu beach­ten?

Je nach Art der Anwen­dung, ins­be­son­dere bei intra­ve­nö­ser Gabe, gel­ten eigene Sorg­falts­pflich­ten und Risi­ken. Bei bestehen­den Herz‑, Nie­ren- oder Gefäß­er­kran­kun­gen sowie in der Schwan­ger­schaft ist vor der Anwen­dung eine ärzt­li­che Abklä­rung zwin­gend erfor­der­lich.

Über­nimmt die Kran­ken­kasse die Kos­ten?

Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen über­neh­men Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen ein­schließ­lich die­ses Ver­fah­rens in der Regel nicht. Man­che pri­vate Zusatz­ver­si­che­run­gen erstat­ten die Kos­ten ganz oder teil­weise. Details erfra­gen Sie direkt bei Ihrer Kasse oder Ver­si­che­rung.

Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis zu den Behand­lungs­me­tho­den:
Die oben auf­ge­führ­ten Beschrei­bun­gen die­nen aus­schließ­lich der neu­tra­len Pati­en­ten­in­for­ma­tion und der geschicht­li­chen Auf­klä­rung über die jewei­li­gen natur­heil­kund­li­chen und alter­na­tiv­me­di­zi­ni­schen Ver­fah­ren. Bei den dar­ge­stell­ten Metho­den han­delt es sich um The­ra­pie­ver­fah­ren der Erfah­rungs­me­di­zin, die nicht zwin­gend den all­ge­mein aner­kann­ten wis­sen­schaft­li­chen Stan­dards der Schul­me­di­zin ent­spre­chen. Die Texte stel­len kei­ner­lei Heil- oder Wirk­sam­keits­ver­spre­chen dar und kön­nen eine indi­vi­du­elle Bera­tung oder Behand­lung durch eine qua­li­fi­zierte Fach­kraft nicht erset­zen. Die Ver­ant­wor­tung für die kon­kre­ten Inhalte, Ange­bote und Wer­be­aus­sa­gen auf den nach­fol­gen­den The­ra­peu­ten­pro­fi­len liegt aus­schließ­lich bei den jewei­li­gen Heil­prak­ti­kern selbst.
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