Manuelle Therapie bezeichnet handwerkliche Techniken zur Untersuchung und Behandlung von Bewegungseinschränkungen an Gelenken und Wirbelsäule. Heilpraktiker mit diesem Methodenschwerpunkt setzen manuelle Techniken je nach Ausbildung im Rahmen eines individuellen Behandlungskonzepts ein.
Je nach Ausbildung und Vorgehen kann die manuelle Therapie unter anderem umfassen:
- Manuelle Untersuchung von Gelenken und Wirbelsäule
- Mobilisierende Techniken zur Verbesserung der Beweglichkeit
- Beratung zu Haltung und Bewegungsgewohnheiten
- Ergänzende Übungsempfehlungen
Eine Heilung oder ein bestimmtes Behandlungsergebnis kann nicht garantiert werden. Manuelle Therapie als ärztlich verordnetes Heilmittel darf ausschließlich von Physiotherapeuten mit entsprechender Zusatzqualifikation oder Ärzten erbracht und über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, davon zu unterscheiden ist die hier angebotene manuelle Behandlung im Rahmen der heilpraktikerlichen Tätigkeit. Manuelle Techniken ersetzen keine ärztliche Diagnostik. Bei akuten Bandscheibenvorfällen, Osteoporose, entzündlichen oder tumorösen Erkrankungen der Wirbelsäule, frischen Verletzungen oder neurologischen Ausfallerscheinungen ist eine manuelle Behandlung nicht oder nur nach vorheriger ärztlicher Abklärung geeignet.
Was ist manuelle Therapie?
Manuelle Therapie bezeichnet handwerkliche Techniken zur Untersuchung und Behandlung von Bewegungseinschränkungen an Gelenken und Wirbelsäule.
Ist die manuelle Behandlung beim Heilpraktiker dasselbe wie verordnete Manuelle Therapie?
Nein. Manuelle Therapie als ärztlich verordnetes Heilmittel darf ausschließlich von Physiotherapeuten mit entsprechender Zusatzqualifikation oder Ärzten erbracht und über die Krankenkasse abgerechnet werden. Die manuelle Behandlung beim Heilpraktiker erfolgt im Rahmen der heilpraktikerlichen Tätigkeit.
Für wen ist manuelle Therapie nicht geeignet?
Bei akuten Bandscheibenvorfällen, Osteoporose, entzündlichen oder tumorösen Erkrankungen der Wirbelsäule, frischen Verletzungen oder neurologischen Ausfallerscheinungen ist eine manuelle Behandlung nicht oder nur nach vorheriger ärztlicher Abklärung geeignet.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die ärztlich verordnete manuelle Therapie durch Physiotherapeuten wird von der Krankenkasse in der Regel übernommen oder bezuschusst. Heilpraktikerleistungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen dagegen in der Regel nicht. Details erfragen Sie direkt bei Ihrer Kasse.
Die oben aufgeführten Beschreibungen dienen ausschließlich der neutralen Patienteninformation und der geschichtlichen Aufklärung über die jeweiligen naturheilkundlichen und alternativmedizinischen Verfahren. Bei den dargestellten Methoden handelt es sich um Therapieverfahren der Erfahrungsmedizin, die nicht zwingend den allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards der Schulmedizin entsprechen. Die Texte stellen keinerlei Heil- oder Wirksamkeitsversprechen dar und können eine individuelle Beratung oder Behandlung durch eine qualifizierte Fachkraft nicht ersetzen. Die Verantwortung für die konkreten Inhalte, Angebote und Werbeaussagen auf den nachfolgenden Therapeutenprofilen liegt ausschließlich bei den jeweiligen Heilpraktikern selbst.
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