Osteo­pa­thie ist eine manu­elle Behand­lungs­me­thode, die Bewe­gungs­ein­schrän­kun­gen und Span­nungs­zu­stände im Kör­per mit den Hän­den ertas­tet und behan­delt. Heil­prak­ti­ker mit die­ser Zusatz­qua­li­fi­ka­tion set­zen osteo­pa­thi­sche Tech­ni­ken je nach Aus­bil­dung im Rah­men eines indi­vi­du­el­len Behand­lungs­kon­zepts ein.

Je nach Aus­bil­dung und Metho­den­spek­trum kann Osteo­pa­thie unter ande­rem umfas­sen:

  • Parie­tale Osteo­pa­thie mit Fokus auf Gelenke und Mus­ku­la­tur
  • Vis­ze­rale Osteo­pa­thie mit Fokus auf innere Organe
  • Kra­ni­o­sa­krale Tech­ni­ken
  • Bera­tung zu Hal­tung und Bewe­gungs­ge­wohn­hei­ten

Osteo­pa­thi­sche Behand­lun­gen erfor­dern eine fun­dierte Zusatz­aus­bil­dung, die nicht auto­ma­tisch Teil der Heil­prak­ti­ker­er­laub­nis ist. Die wis­sen­schaft­li­che Evi­denz­lage fällt je nach Anwen­dungs­ge­biet unter­schied­lich aus, ins­be­son­dere für Ver­fah­ren wie die kra­ni­o­sa­krale Osteo­pa­thie gilt eine spe­zi­fi­sche Wirk­sam­keit über Pla­ce­bo­ef­fekte hin­aus nach aktu­el­lem For­schungs­stand als nicht aus­rei­chend belegt. Eine Hei­lung oder ein bestimm­tes Behand­lungs­er­geb­nis kann nicht garan­tiert wer­den. Osteo­pa­thie ersetzt keine ärzt­li­che Dia­gnos­tik. Bei aku­ten Ver­let­zun­gen, neu­ro­lo­gi­schen Sym­pto­men, Osteo­po­rose oder ande­ren Kon­tra­in­di­ka­tio­nen ist vorab eine ärzt­li­che Abklä­rung not­wen­dig.

FAQ
Was ist Osteo­pa­thie?

Osteo­pa­thie ist eine manu­elle Behand­lungs­me­thode, die Bewe­gungs­ein­schrän­kun­gen und Span­nungs­zu­stände im Kör­per mit den Hän­den ertas­tet und behan­delt, etwa im Bereich von Gelen­ken, Mus­ku­la­tur oder inne­ren Orga­nen.

Darf jeder Heil­prak­ti­ker Osteo­pa­thie anbie­ten?

Nein. Osteo­pa­thi­sche Behand­lun­gen erfor­dern eine fun­dierte Zusatz­aus­bil­dung, die nicht auto­ma­tisch Teil der Heil­prak­ti­ker­er­laub­nis ist. Die kon­krete Qua­li­fi­ka­tion ist direkt bei der jewei­li­gen Pra­xis zu erfra­gen.

Ist die Wirk­sam­keit von Osteo­pa­thie wis­sen­schaft­lich belegt?

Die Evi­denz­lage fällt je nach Anwen­dungs­ge­biet unter­schied­lich aus. Für Ver­fah­ren wie die kra­ni­o­sa­krale Osteo­pa­thie gilt eine spe­zi­fi­sche Wirk­sam­keit über Pla­ce­bo­ef­fekte hin­aus als nicht aus­rei­chend belegt. Eine Hei­lung kann nicht garan­tiert wer­den.

Wann ist vorab eine ärzt­li­che Abklä­rung not­wen­dig?

Bei aku­ten Ver­let­zun­gen, neu­ro­lo­gi­schen Sym­pto­men, Osteo­po­rose oder ande­ren Kon­tra­in­di­ka­tio­nen ist vor einer osteo­pa­thi­schen Behand­lung eine ärzt­li­che Abklä­rung not­wen­dig.

Über­nimmt die Kran­ken­kasse die Kos­ten?

Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen über­neh­men Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen ein­schließ­lich Osteo­pa­thie in der Regel nicht. Man­che pri­vate Zusatz­ver­si­che­run­gen erstat­ten die Kos­ten ganz oder teil­weise. Details erfra­gen Sie direkt bei Ihrer Kasse oder Ver­si­che­rung.

Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis zu den Behand­lungs­me­tho­den:
Die oben auf­ge­führ­ten Beschrei­bun­gen die­nen aus­schließ­lich der neu­tra­len Pati­en­ten­in­for­ma­tion und der geschicht­li­chen Auf­klä­rung über die jewei­li­gen natur­heil­kund­li­chen und alter­na­tiv­me­di­zi­ni­schen Ver­fah­ren. Bei den dar­ge­stell­ten Metho­den han­delt es sich um The­ra­pie­ver­fah­ren der Erfah­rungs­me­di­zin, die nicht zwin­gend den all­ge­mein aner­kann­ten wis­sen­schaft­li­chen Stan­dards der Schul­me­di­zin ent­spre­chen. Die Texte stel­len kei­ner­lei Heil- oder Wirk­sam­keits­ver­spre­chen dar und kön­nen eine indi­vi­du­elle Bera­tung oder Behand­lung durch eine qua­li­fi­zierte Fach­kraft nicht erset­zen. Die Ver­ant­wor­tung für die kon­kre­ten Inhalte, Ange­bote und Wer­be­aus­sa­gen auf den nach­fol­gen­den The­ra­peu­ten­pro­fi­len liegt aus­schließ­lich bei den jewei­li­gen Heil­prak­ti­kern selbst.
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Stand­ort
Tho­mas Auf­mkolk
IBT — Insti­tut für Bewe­gung und The­ra­pie
33803 Stein­ha­gen
Beate Pietsch
Liese-Meit­ner-Straße 12
79111 Frei­burg im Breis­gau