Psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Gesprä­che im heil­prak­ti­ker­li­chen Kon­text bezeich­nen unter­stüt­zende Gesprächs­an­ge­bote zur Refle­xion belas­ten­der The­men, Lebens­si­tua­tio­nen oder emo­tio­na­ler Her­aus­for­de­run­gen. Diese Bezeich­nung wird aus­schließ­lich von Heil­prak­ti­kern mit einer Erlaub­nis als Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie (HP Psych) ver­wen­det, da nur diese Qua­li­fi­ka­tion zur Aus­übung der Psy­cho­the­ra­pie berech­tigt.

Je nach Aus­bil­dung und Vor­ge­hen kön­nen psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Gesprä­che unter ande­rem umfas­sen:

  • Aus­führ­li­che Ana­mnese und Erar­bei­tung eines Behand­lungs­kon­zepts
  • Gesprächs­ba­sierte Ver­fah­ren zur Refle­xion und Sta­bi­li­sie­rung
  • Bera­tung zu All­tags­be­wäl­ti­gung und per­sön­li­cher Ent­wick­lung
  • Beglei­tung über meh­rere Sit­zun­gen

Eine Hei­lung oder ein bestimm­tes Behand­lungs­er­geb­nis kann nicht garan­tiert wer­den. Ein Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie darf im Gegen­satz zu appro­bier­ten Psy­cho­the­ra­peu­ten keine Leis­tun­gen über die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung abrech­nen. Bei Ver­dacht auf eine schwere psy­chi­sche Erkran­kung, aku­ten Kri­sen oder Sui­zid­ge­dan­ken ist unver­züg­lich ärzt­li­che oder fach­ärzt­li­che Hilfe erfor­der­lich.

FAQ
Wer darf psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Gesprä­che anbie­ten?

Diese Bezeich­nung wird aus­schließ­lich von Heil­prak­ti­kern mit einer Erlaub­nis als Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie (HP Psych) ver­wen­det, da nur diese Qua­li­fi­ka­tion zur Aus­übung der Psy­cho­the­ra­pie berech­tigt.

Was umfas­sen psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Gesprä­che?

Je nach Aus­bil­dung rei­chen sie von aus­führ­li­cher Ana­mnese über gesprächs­ba­sierte Ver­fah­ren zur Refle­xion bis zu Bera­tung zur All­tags­be­wäl­ti­gung, beglei­tet über meh­rere Sit­zun­gen.

Was ist bei aku­ten psy­chi­schen Kri­sen zu tun?

Bei Ver­dacht auf eine schwere psy­chi­sche Erkran­kung, aku­ten Kri­sen oder Sui­zid­ge­dan­ken ist unver­züg­lich ärzt­li­che oder fach­ärzt­li­che Hilfe erfor­der­lich.

Über­nimmt die Kran­ken­kasse die Kos­ten?

Ein Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie darf im Gegen­satz zu appro­bier­ten Psy­cho­the­ra­peu­ten keine Leis­tun­gen über die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung abrech­nen. Man­che pri­vate Zusatz­ver­si­che­run­gen erstat­ten die Kos­ten ganz oder teil­weise. Details erfra­gen Sie direkt bei Ihrer Kasse.

Wich­ti­ger recht­li­cher Hin­weis zu den Behand­lungs­me­tho­den:
Die oben auf­ge­führ­ten Beschrei­bun­gen die­nen aus­schließ­lich der neu­tra­len Pati­en­ten­in­for­ma­tion und der geschicht­li­chen Auf­klä­rung über die jewei­li­gen natur­heil­kund­li­chen und alter­na­tiv­me­di­zi­ni­schen Ver­fah­ren. Bei den dar­ge­stell­ten Metho­den han­delt es sich um The­ra­pie­ver­fah­ren der Erfah­rungs­me­di­zin, die nicht zwin­gend den all­ge­mein aner­kann­ten wis­sen­schaft­li­chen Stan­dards der Schul­me­di­zin ent­spre­chen. Die Texte stel­len kei­ner­lei Heil- oder Wirk­sam­keits­ver­spre­chen dar und kön­nen eine indi­vi­du­elle Bera­tung oder Behand­lung durch eine qua­li­fi­zierte Fach­kraft nicht erset­zen. Die Ver­ant­wor­tung für die kon­kre­ten Inhalte, Ange­bote und Wer­be­aus­sa­gen auf den nach­fol­gen­den The­ra­peu­ten­pro­fi­len liegt aus­schließ­lich bei den jewei­li­gen Heil­prak­ti­kern selbst.
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Stand­ort
Peter Reitz
Metz­ger­str. 23
63589 Lin­sen­ge­richt